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Zinsanpassung bei Wohneigentumsprogramm der KfW sorgt für günstigere Kreditkonditionen

Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) sind seit Jahrzehnten bei Immobilienkäufern und Bauherren ungebrochen beliebt. Die KfW fördert insbesondere selbstgenutztes Wohneigentum, und zwar sowohl beim Kauf einer Immobilie als auch bei deren Neubau sowie beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und bei Erbschaften.

Zum 13. Oktober 2015 passte die KfW-Bank die Zinsen für ihr Wohneigentumsprogramm an. Mit diesem Programm wird die Finanzierung eines Kaufs oder Neubaus einer selbstgenutzten Immobilie durch einen besonders zinsgünstigen Kredit gefördert. Je Bauvorhaben kann ein Förderkredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden. Dieser kann beispielsweise als Ergänzung zum Darlehen der Hausbank dienen.

Ab sofort gibt es den Förderkredit der KfW bei einer fünfjährigen Zinsbindung ab einem Zinssatz von nur 1,16 Prozent per anno effektiv. Wer eine zehnjährige Zinsbindung in Anspruch nehmen möchte, erhält den Kredit zu einem Effektivzins von 1,66 Prozent per anno. Interesse bekommen? Dann kann Ihnen der Bankberater Ihrer Hausbank die nötigen Informationen zu allen Förderprogrammen der KfW geben. Die Beantragung des Kredites erfolgt ebenfalls über die Hausbank.

Welche Kosten können durch das Wohneigentumsprogramm der KfW gefördert werden?

Neben dem Kaufpreis bzw. den Baukosten für die Immobilie selbst können weitere Kostenpositionen durch das Wohneigentumsprogramm der KfW gefördert werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Kosten für das Baugrundstück. Allerdings ist diesbezüglich vorgeschrieben, dass das Grundstück maximal sechs Monate vor Eingang des Antrags bei der KfW erworben werden muss. Früher erworbene Grundstücke können also nicht mehr gefördert werden. Weiterhin können die Baunebenkosten gefördert werden, beispielsweise Kosten für Architekten, Notare, Immobilienmakler oder auch Energie- bzw. Bauberater. Und auch die Kosten für Grunderwerbsteuer sowie für das Gestalten der Außenanlagen sind förderfähig durch die KfW.

Wer seine Immobilie nicht neu baut bzw. bauen lässt, sondern fertig kauft, kann neben dem Kaufpreis ebenfalls einige weitere Kostenpositionen im Rahmen des Wohneigentumsprogramms der KfW geltend machen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kosten für die Instandsetzung, den Umbau oder die Modernisierung der Immobilie. Auch die Nebenkosten können in diesem Fall über den Kredit der KfW finanziert werden. Dies gilt übrigens auch bei Schenkungen oder Erbschaften.

Und wer es ganz schlau machen möchte, der kombiniert weitere Förderprogramme der KfW mit dem Wohneigentumsprogramm. So kann beispielsweise ein zusätzlicher Kredit im Rahmen des Programms „Energieeffizientes Bauen“ unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Auch eine Kombination mit Fördermitteln anderer Institutionen, zum Beispiel von der öffentlichen Hand, ist durchaus möglich. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Summe der Fördermittel die maximal zulässigen Kosten nicht übersteigen darf. Um zu erfahren, welche weiteren Förderprogramme in Zusammenarbeit mit der KfW es in Ihrem Bundesland gibt, können Sie sich an die zuständige Landesbank wenden.

Oktober 2015


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