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Immobilienkreditrichtlinie wird überarbeitet

Nach heftiger Kritik: Jetzt sollen Immobilienkredite wieder leichter zu bekommen sein

Weil die Regeln für die Vergabe von Immobilienkrediten zum März des vergangenen Jahres verschärft worden waren, ist es für junge Familien und ältere Menschen schwieriger geworden, einen Immobilienkredit zu erhalten. Nachdem diese Regeln von allen Seiten kritisiert worden waren, sollen diese von der Bundesregierung nun überarbeitet werden.

Dadurch, dass die Regeln wieder gelockert werden, reagiert die Bundesregierung auf harsche Kritik, die vor allem von der Kredit- und Finanzwirtschaft ausgesprochen wurde. Beispielsweise sollen künftig „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ berücksichtigt werden, wenn es um die Prüfung der Kreditwürdigkeit geht. Allein dass erleichtere bereits die Kreditvergabe. Darüber hinaus soll auch geregelt werden, dass die gültigen Regeln für Verbraucher-Darlehensverträge angewendet werden dürfen. Dadurch soll die Unsicherheit beseitigt werden, die bei den Mitarbeitern mancher Geldinstitute herrscht, wenn es um die Kreditvergabe etwa an ältere Menschen geht. Allerdings müssen die neuen und konkreteren Richtlinien noch ausgearbeitet und erlassen werden.

Der Hintergrund zur Immobilienkreditrichtlinie

Zum März wurde eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, durch die eine zu leichte Vergabe von Immobilienkrediten eingedämmt wird, um das Entstehen einer Immobilienblase zu verhindern. Deshalb muss die Kreditwürdigkeit von den Banken nun genauer überprüft werden. Gemäß der Immobilienkreditrichtlinie durften ab März Darlehen nur noch dann vergeben werden, wenn die Kunden ausreichend Einnahmen haben, um den Kredit zu Lebzeiten zurückzahlen zu können.

Denn die bis dahin geltende Praxis bzw. Annahme, dass die Immobilie durch einen Notverkauf eine Art Sicherheit für das Kreditinstitut darstellt und bei einem Kreditausfall zu Geld gemacht werden kann war dem Gesetzgeber nicht mehr ausreichend. Daher wurde durch den Gesetzgeber durch diese neue Kreditvergaberichtlinie den Banken noch eins draufgesetzt und diese irrwitzigen Zusatzanforderungen aufs Auge gedrückt.

Allerdings hatten verschiedene Wirtschaftsverbände, die Länder, aber auch Vertreter der Koalition die Bundesregierung dafür kritisiert, dass bei der Umsetzung überzogen worden sei. Deshalb sei es nun für junge Familien und ältere Menschen schwieriger geworden, Immobilienkredite zu bekommen. Man befürchtete einen drastischen Rückgang dieser Darlehen.

Mehr Handlungsspielraum für die Finanzaufsicht

Zugleich wurde beschlossen, dass die Finanzaufsicht BaFin weitere Instrumente erhalten soll, damit drohenden Immobilienblasen schnell entgegengewirkt werden kann. Dazu sagt Finanzstaatssekretär Michael Meister: „Das bedeutet nicht, dass die Instrumente sofort zum Einsatz kommen. Sie dürfen nur im Bedarfsfall aktiviert werden.“

Beispielsweise soll die BaFin künftig eine Obergrenze festlegen dürfen soll, welchen Anteil die Kredite am Wert der Immobilie ausmachen dürfen. Man will also verhindern, dass Verbraucher, die nicht über ein ausreichendes Eigenkapital verfügen, einen Immobilienkredit erhalten. Auch eine Untergrenze dafür, wie hoch die monatliche Tilgung ausfallen muss, soll durch die BaFin festgelegt werden dürfen. Berücksichtigt werden könnte aber auch das Verhältnis zwischen dem Einkommen und der Gesamtverschuldung des Kreditnehmers.

Des Weiteren soll festlegen können dürfen, in welchem Zeitraum, zumindest ein Teil des Kredites zurückgezahlt worden sein muss – ebenso wie die Obergrenze für die Kredithöhe im Verhältnis zum Einkommen des Kreditnehmers. Dieser geplante Gesetzesentwurf soll allerdings nur Kredite für den Erwerb und den Bau einer Immobilie betreffen. Davon ausgenommen sein sollen Darlehen für Renovierung und Umbau, Anschlussfinanzierungen, Maßnahmen, die den sozialen Wohnungsbau betreffen sowie Kleindarlehen.

Januar 2017


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