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Wenn der Staat beim Immobilienkauf hilft: Förderungen und Steuervorteile nutzen

Der Bau oder die Sanierung einer Immobilie ist nicht gerade eine billige Investition. Allerdings können clevere Bauherren und Sanierer verschiedene Steuervorteile, Zinszuschüsse und Zulagen nutzen. Das sind die wichtigsten Fördermittel:

Die Immobilie als Kapitalanlage

Wer durch den Kauf einer Immobilie in den Genuss von Steuervorteilen kommen möchte, sollte die Immobilie als Form der Kapitalanlage betrachten. Dies ist beim Grundstückskauf ebenso möglich wie bei einem Bau durch einen Bauträger, in Eigenregie oder durch den Kauf einer gebrauchten Immobilie oder eines Neubaus. Handelt es sich um ein vermietetes Objekt, kann der Käufer zahlreiche Kosten von der Steuer absetzen. Das sind einerseits der Kaufpreis oder die Kosten für den Bau. Absetzen lassen sich aber auch sogenannte Abstandskosten für einen Teil der Einrichtung, notwendige Reparaturen in Altbauten oder die Gartenpflege. Selbst Schuldzinsen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt für den Kauf einer Immobilie berücksichtigt werden. Deshalb sollten sich Verbraucher, die durch den Immobilienerwerb ihre Steuerlast mindern wollen, vorab bei ihrem Finanzberater informieren.

Wer seine Immobilie vermieten möchte, muss in der Anlage seiner Steuererklärung in jedem Fall die Anlage V berücksichtigen. Darin müssen die Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung sowie die Werbungskosten, welche für den Kauf und Erhalt der Immobilie angefallen sind, aufgeführt werden. Insbesondere müssen die Wertminderungen, die jede Immobilie betreffen, berücksichtigt werden. Diese liegt – je nach dem Baujahr und dem Alter der Immobilie – zwischen 1,25 und sieben Prozent. Als Werbungskosten geltend gemacht werden können auch diverse Nebenkosten, etwa für Heizung, Hausmeister oder Müllabfuhr. Immobilienbesitzer sollten ihre absetzungsfähigen Kosten stets komplett angeben – ob diese vollständig anerkannt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Sanierung und Denkmalschutz

Wer eine Immobilie kauft, kann unter Umständen auch Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Das ist etwa bei denkmalgeschützten Immobilien der Fall. Der Hintergrund: Der Gesetzgeber versucht einen Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, welchen der Käufer mit der Pflege der historischen Bausubstanz hat, auszugleichen. Steuerliche Vorteile gibt es aber auch beim Kauf einer Immobilie in einem sogenannten „Sanierungsgebiet“. So werden Stadtbezirke bezeichnet, in welchen ein spezielles Programm zur städtebaulichen Aufwertung gilt. Wer in einem derartigen Gebiet eine Immobilie kauft, kann die Kosten teilweise von der Steuer absetzen. Bei Sanierungsimmobilien und denkmalgeschützten Gebäuden werden übrigens Eigennutzer ebenso gefördert wie Vermieter.

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester können Immobilienbesitzer, welche die Immobilie selbst nutzen, in Anspruch nehmen. Förderberechtigt sind unter diesem Aspekt grundsätzlich alle Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte. Wer sie in Anspruch nimmt, erhält die selben Steuervorteile und Zulagen für die Tilgung seines Darlehens wie für einen Riester-Sparvertrag. Wer die Grundzulage in Höhe von 154 Euro in voller Höhe bekommen möchte, muss in die Rentenversicherung den vollen Mindestbeitrag eingezahlt haben. Dieser Beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, inklusive Zulagen maximal allerdings 2.100 Euro.

Die Beträge, die auf diese Weise gefördert werden, müssen allerdings im Rentenalter versteuert werden. Darüber hinaus gibt es einige weitere Bedingungen, mit welchen sich die Betroffenen schon im Vorfeld auseinandersetzen sollten.

Förderung durch die KFW

Von der KFW-Bank können angehende Immobilienbesitzer im Rahmen des Wohneigentum-Programms zinsgünstige Darlehen erhalten. Weitere Zuschüsse gibt es für den Bau eines energiesparenden Hauses oder energetische Sanierungen. Beantragt werden müssen diese Darlehen und Zuschüsse über die Hausbank.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle handelt es sich um eine Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums. Hier erhalten Immobilienbesitzer Fördermittel, wenn sie Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung, beispielsweise thermische Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzpellet-Heizungsanlagen installieren.

Regionale Programme

Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern und in einzelnen Kommunen regional begrenzte Förderprogramme. Hier reicht die Bandbreite von günstigen Krediten für einkommensschwache Haushalte über zusätzliche Förderprogramme für das umweltgerechte Bauen bis hin zu verschiedenen Erbbau-Angeboten. Nach entsprechenden Programmen müssen sich Bauherren oder angehende Immobilienbesitzer allerdings bereits im Vorfeld erkundigen.

Mai 2017


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