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Tausende von Wohnungen in Berlin werden jetzt doch nicht verkauft

Die Bundeshauptstadt Berlin und die Bundesrepublik hatten über Jahre hinweg darum gefeilscht, welchen Preis tausende von Wohnungen in Berlin haben sollen. Im Sommer 2017 kam dann die Nachricht, dass der Bund die Wohnungen nunmehr auf dem freien Markt zum Höchstpreis verkaufen möchte, anschließend kam ein Rückzieher. Der Deal und seine Hintergründe sind also wieder komplett offen.

Wie Katrin Lompscher, ihres Zeichens Stadtentwicklungssenatorin, Anfang September den Medien bestätigte, wolle der Bund seine etwa 4.500 Wohnungen nun doch nicht an Berlin verkaufen. Grundsätzlich ist die Linke-Politikerin aber trotzdem mit der Entwicklung zufrieden. Der Grund: Der Bund habe zugesichert, dass er sich in der Rolle eines sozialen Vermieters sieht und dieser Verantwortung auch gerecht werden wolle. So wurden beispielsweise Luxus-Sanierungen ausgeschlossen. Des weiteren erhält Berlin ein Vorkaufsrecht im Fall eines späteren Verkaufs.

Allerdings war Karin Lompscher darüber enttäuscht, dass drei Jahre lang umsonst verhandelt wurde. Darüber hinaus muss das Land Berlin nunmehr den Bestand an landeseigenen Wohnungen anderweitig erhöhen.

Der Mieterverein protestiert

Der Berliner Mieterverein hatte die Liste jener Immobilien, die der Bund veräußern will, als Provokation aufgefasst. „Wenn der Bund beabsichtigt, im nächsten Jahr Wohnungen zu veräußern, obwohl gleichzeitig Verhandlungen darüber mit Berlin laufen, ist das ein Tritt gegen das Schienbein für die Landesregierung Berlin“, sagte dazu Reiner Wild, Geschäftsführer des Mietervereins Berlin. Der Grund: Er sieht das als Signal dafür, dass Berlin die Wohnungen nicht preisgünstig bekommen werde.

Ähnlich sieht das auch Matthias Kollatz-Ahnen, Finanzsenator von Berlin. Die Vorschläge, eine neue Liegenschaftspolitik zu betreiben, sind seiner Meinung nach lediglich zurückhalten aufgegriffen worden.

Das Gesetz verpflichtet zu kaufmännischen Grundsätzen

Zwar hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) erklärt, dass die betreffenden Wohnungen nicht auf dem freien Markt verkauft werden sollten. Jedoch ist die Bundesanstalt gesetzliche dazu verpflichtet, nach den kaufmännischen Grundsätzen zu agieren. Das bedeutet: Die Immobilien des Bundes müssen üblicherweise an den meistbietenden Interessenten verkauft werden. Allein in Berlin hat die BlmA 2016 etwa 43 Millionen Euro durch Grundstücksverkäufe erwirtschaftet. Werden die Grundstücke meistbietend verkauft, wirkt sich das natürlich wiederum auf die Miet- oder Eigentumswohnungen aus, die auf den entsprechenden Flächen entstehen. Die Neubauwohnungen können sich also oft nur Bestverdiener leisten.

Das gilt unter anderem für ein Objekt in der Alten Jakobstraße in Berlin Mitte mit einer Größe von 16.000 Quadratmetern. Dort entstanden Luxuswohnungen, die bis zu 8.000 Euro pro Quadratmeter kosten. Deshalb hatte das Land Berlin im Sommer 2017 im Bundesrat eine Initiative gestartet. Die Absicht: Das BlmA-Gesetz soll dahingehend abgeändert werden, dass die Mietenpolitik sozialverträglicher gestaltet werden kann.

September 2017


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