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So wird das Immobilien-Erbe nicht zur Last

Bei rund zwei Dritteln aller Erbfälle beinhaltet die Erbmasse Immobilien, was oft zu Streitfällen bei den Erben führen kann. Deshalb ist die rechtzeitig und gut durchdachte Nachlassplanung umso wichtiger.

Wie brisant das Thema ist, zeigt sich etwa am Beispiel von Inge C. Die wohlhabende Frau besaß neben einem sechsstelligen Barvermögen auch Gemälde, Gold, Schmuck, eine Eigentumswohnung sowie ein Mietshaus in der Kölner Innenstadt. Sie verstarb 2013 mit 89 Jahren und hatte als letzten Willen notariell beurkunden lassen, dass sämtliche Vermögenswerte ihr Lebensgefährte, mit dem sie zehn Jahre lang zusammengelebt hatte, erhalten sollte. Ihre beiden Söhne hingegen sollten die Immobilien erhalten, der Lebensgefährte sollte nach ihrem Willen die Eigentumswohnung aber kostenfrei bis zu seinem Tod nutzen können.

Auf den ersten Blick scheint die Sachlage klar zu sein, jedoch waren wichtige Detailfragen nicht geklärt. Beispielsweise war die Frage der Miet- und Mietkautionskonten im Fall des Mietshauses nicht geklärt. Hier war unklar, ob diese zum Immobilienvermögen gehören und deshalb den Söhnen zukommen oder ob diese dem Geldvermögen zuzurechnen sind und somit an den Lebensgefährten gehen.

Strittig war außerdem eine Grundsatzfrage, weil das Testament erst einen Monat vor dem Tod der Erblasserin verfasst wurde. Diese war zu dem Zeitpunkt bereits hochgradig dement, nahezu blind und pflegebedürftig. Zudem gab es ältere Testamente, in welchen die beiden Söhne als Alleinerben benannt worden waren. Die Frage lautete also, ob sie überhaupt wusste, was im Testament stand, als sie es unterschrieben hatte.

Das Vererben von Immobilien: eine komplizierte Sachlage

Der genannte Fall zeigt auf, dass es ungemein wichtig ist, das Erbe frühzeitig zu regeln und auch alle Betroffenen einzubeziehen. Vor allem wenn sich in der Erbmasse Immobilien befinden, ist die rechtliche Lage oft komplex. Wird der Nachlass nicht eindeutig und transparent aufgeteilt, kommt es unter den Erben fast zwangsläufig zum Streit. Paul Grötsch, seines Zeichens Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt, sagt dazu: „Ziele wie eine klare Erbaufteilung und die Vermeidung von Streit im Erbfall lassen sich nur durch eine rechtzeitige und wohl überlegte Nachlassplanung verwirklichen.“ Und weiter: „Laientestamente halte für die Erben oft böse Überraschungen bereit.“

Und dieses Problem, ist größer, als viele vielleicht glauben. Denn mittlerweile erreichen die Eltern der Babyboomer-Generation aus den 1960er Jahren, ein Altern, in welchem Erbschaften immer wahrscheinlicher werden, in etwa zwei Dritteln der Fälle ist mindestens eine Immobilie in der Erbmasse enthalten. Laut einer Studie des Versicherungskonzerns Allianz nutzen jedoch nur etwa ein Viertel der Erben die Immobilie für den Eigenbedarf, etwa 40 Prozent entscheiden sich für einen Verkauf, 15 Prozent für eine Vermietung.

Januar 2018


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