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Wann darf die Versicherung kündigen?

Eine Wohngebäudeversicherung ist dazu gedacht, um Immobilienbesitz zu schützen. Allerdings sollten Immobilienbesitzer den Versicherungsschutz nicht allzu oft in Anspruch nehmen. Der Grund: In diesem Fall riskieren sie den Rauswurf, weil die Versicherer genau diese Kunden loswerden wollen.

Abgedeckt werden von der Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch Witterungseinflüsse wie Blitzeinschlag, Sturm oder Hagel, aber auch durch einen Brand oder Leitungswasser abdecken. Je nach dem Umfang des Versicherungsschutzes kosten diese Versicherungen zwischen 150 und 600 Euro. Kommt es tatsächlich einmal zu einem Schaden, ist der Konflikt zwischen Versicherer und Immobilienbesitzer aber fast schon vorprogrammiert. Denn zwar werden die Schäden durch die Versicherung gedeckt, jedoch kündigen Versicherer jenen Kunden, die einen Anspruch erheben, oftmals. Das Risiko auf eine Kündigung durch die Versicherung steigt, wenn des öfteren Schäden durch die Kunden gemeldet werden.

Zwar hat die Versicherung das gute Recht auf eine Kündigung. Jedoch hat dies oft Ärger zur Folge. Denn alljährlich muss der Versicherungsombudsmann etwa in 1.100 Fällen schlichten. Damit ist die Wohngebäudeversicherung eine jener Versicherungen, bei welchen es am häufigsten zu Streitfällen kommt. Damit liegen die Wohngebäudeversicherungen von der Zahl her sogar über der Kfz-Versicherung.

Immerhin steckt in einer Immobilie ein großes Vermögen der Betroffenen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherungen zählt die Wohngebäudeversicherung zwar nicht mehr zu den Pflichtversicherungen, aber Eigentümer, die sich finanziell absichern möchten, sollten keinesfalls darauf verzichten. Das gilt insbesondere, wenn für den Erwerb der Immobilie ein Kredit aufgenommen worden ist, weil dieser Versicherungsschutz meist eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass überhaupt ein Kredit vergeben wird. Im schlimmsten Fall ist es also sogar möglich, dass die Bank den Kredit kündigt, wenn die Versicherung durch das Versicherungsunternehmen gekündigt wurde und der Kunde keinen neuen Versicherungsschutz findet. Dieses Szenario lässt sich aber vermeiden.

Aktuell werden pro Jahr etwa von zehn Prozent der Versicherungsnehmer Vorfälle gemeldet. Sind die Witterungsbedingungen in einem Jahr einmal extremer, müssen die Unternehmen sogar einen höheren Betrag an Leistungen auszahlen, als sie über die Beiträge einnehmen. Sie suchen deshalb vor allem nach Altverträgen, deren Konditionen veraltet und die Beiträge zu niedrig sind, sodass diese sich für die Versicherer nicht mehr rechnen. Denn zahlreiche Wohngebäudeversicherungen laufen bereits seit zwei Jahrzehnten oder länger.

Kleinschäden verursachen hohen Bearbeitungsaufwand

Besonders intensiv nehmen die Versicherer dabei jene Versicherungsnehmer unter die Lupe, die in den vergangenen fünf bis zehn Jahren bereits mehrere Schäden gemeldet haben – auch wenn es sich dabei lediglich um Kleinschäden handelt. Der Grund: Auch ein Kleinschaden verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und somit Kosten. Beschädigen Wasser oder Sturm die Immobilien öfter, handelt es sich oft um ältere Immobilien oder solche, die in einer Gefahrenzone liegen. Ein weiterer Grund: Kunden, die in der Vergangenheit entschädigt wurden, sind erliegen vielleicht der Versuchung, auch künftig Ansprüche anzumelden statt anderweitig vorzusorgen oder eine Sanierung durchzuführen.

Aus diesen Gründen werden die Verträge von den Versicherern oft gekündigt. Möglich ist das entweder durch eine ordentliche Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit oder durch eine außerordentliche Kündigung, nachdem die Regulierung des Schadens zugesagt wurde. Immobilienbesitzer sollten in jedem Fall versuchen, diese Art der Kündigung zu verhindern. Dazu raten die Verbraucherverbände: „Reden Sie mit Ihrem Versicherer oder Vermittler, wenn Sie eine Kündigung bekommen haben oder glauben, dass Ihnen eine droht.“

Denn einige Versicherer informieren ihren Vermittlern im Vorfeld, dass eine Kündigung ansteht. Diese Versicherer sind häufig auch zu einer sogenannten „Kündigungsumkehr“ bereit, was für den Kunden die bessere Alternative darstellt. Denn kündigt der Versicherer den Vertrag, wird es für die Versicherungsnehmer unter Umständen schwierig, einen Vertrag bei einem anderen Unternehmen zu bekommen, weil sie als „negatives Risiko“ gelten. Möglicherweise wurde sogar ein Eintrag in der Versichererdatenbank HIS gemacht. Damit warnen sich die Versicherungsunternehmen gegenseitig vor Problemkunden. Erschwerend hinzu kommt, dass der Versicherungsnehmer beim Abschluss eines neuen Vertrages angeben muss, ob er bereits eine Wohngebäudeversicherung hatte und durch wen der Vertrag aufgelöst wurde.

Die Betroffenen sollten deshalb idealerweise einen Makler damit beauftragen, bei mehreren Versicherungsunternehmen parallel anzufragen. Denn es gibt sehr wohl auch Versicherer, die Kunden mit mehreren Vorschäden annehmen. Eine weitere Alternative stellt eine Anfrage beim Bund der Versicherten dar, wo Gruppenverträge angeboten werden.

Selber zahlen oder nicht?

Auch eine sogenannte „Vertragssanierung“ ist möglich. In diesem Fall werden entweder Leistungen ausgeschlossen, höhere Beiträge berechnet oder der Versicherer vereinbart mit dem Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung. Bei Kleinschäden gilt: Diese sollte der Immobilienbesitzer stets aus der eigenen Tasche bezahlen.

Häufig kommt es auch vor, dass die Prämien für sämtliche Kunden von den Versicherern erhöht werden. Diese können die neuen Konditionen dann akzeptieren oder von sich aus den Vertrag auflösen. Bevor die Versicherungsnehmer vorschnell einen Vertrag kündigen, sollten sie die Konditionen aber besser akzeptieren und sich nach einem Versicherer mit besseren Konditionen umsehen, wofür sie ein Jahr lang Zeit haben.

Oktober 2018


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