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Müssen die Namen von Klingelschildern entfernt werden?

Die neue EU-Datenschutzverordnung hat in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien für massives Aufsehen gesorgt. Denn weil die Nahmen am Klingelschild gegen die Verordnung verstoße, entfernt eine Hausverwaltung dort nun die Namensschilder von 220.000 Türklingeln. Der Hintergrund: Ein Mieter hatte sich beschwert, dass die Nennung des Namens gegen die neue EU-Datenschutzverordnung verstoße. Die zuständige Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ ließ diese Beschwerde prüfen und gab dem Mieter recht. Daraufhin kündigte die Hausverwaltung an, die Namen durch anonyme Nummern zu ersetzen.

Ein ähnliches Chaos könnte auch in Deutschland drohen. So hatte der Eigentümerverband „Haus und Grund“ bereits empfohlen, die Namensschilder zu entfernen. Verbandspräsident Kai Warnecke sagt dazu: „Nur so können Sie sicher sei, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.“

Kein flächendeckender Austausch

Aber: „Kein Vermieter muss rausgehen und sofort alle Klingelschilder entfernen“, wie Alexander Wiech, Sprecher von „Haus und Grund“, sagt. Denn die Vermieter müssten die Namen nur entfernen, wenn ein Mieter dies fordere. Ohnehin haben die großen Wohnungsgesellschaften nicht vor, die Klingelschilder flächendeckend auszutauschen. Dies würde bei 20 Millionen Mietwohnungen in Deutschland nämlich Kosten in Höhe von rund 200 Millionen Euro verursachen.

Keine eindeutige Rechtslage

Es ist jedoch nicht klar, ob der Vermieter bei einer Neuvermietung ein Namensschild anbringen darf oder ob er dafür die ausdrückliche Zustimmung des Mieters einholen muss. Das kommentierte Thomas Petri, der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz mit den Worten, dass ein Namensschild angebracht werden dürfe, sofern der Mieter dem nicht widerspreche. Anders sieht Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter in Thüringen, die Lage: Er hält es für notwendig, dass Vermieter und Mieter darüber eine Vereinbarung treffen. Für den „Haus und Grund“-Sprecher handelt es sich demnach um eine Grauzone, weshalb er durch die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung einfordert.

Alles etwas übertrieben…

Klingelschilder sind i.d.R. analog und es erfolgt ja keine automatisierte Datenverarbeitung oder Speicherung der Daten in einer Datei. Zudem man stelle sich einmal vor, wenn der Namen auf dem Klingelschild fehlt, sondern nur noch eine Nummer auf der Klingel steünde…

Wer dann auf dem Briefkasten seinen Namen stehen hat und zusätzlich noch die Nummer seiner Klingel notiert, dann kann derjenige auch gleich den Namen auf dem Klingelschild belassen. Denn ansonsten bestünde ja die Gefahr bei der nächsten Paketlieferung zum Postamt fahren zu müssen um dort sein Paket abzuholen.

November 2018


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