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Die richtige Bietstrategie

Für den Erfolg beim Ersteigern Ihrer Wunschimmobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung sollten Sie sich eine persönliche Bietstrategie zurechtlegen und während der Auktion strikt nach dieser Strategie vorgehen.

Wie eine solche Strategie aussehen sollte, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal festgelegt werden. Nachfolgend können wir Ihnen jedoch einige wertvolle Tipps geben, anhand derer Sie Ihre persönliche Bietstrategie aufbauen können.

  1. Zunächst sollten Sie sich ein festes Limit für Ihr Maximalgebot setzen. Dabei handelt es sich um den Betrag, den Sie wirklich maximal auszugeben bereit sind und über den Sie auf keinen Fall gehen sollten. Dieses Gebotslimit behalten Sie tunlichst für sich und teilen es keinem anderen Teilnehmer der Auktion mit. Oft versuchen professionelle Mitbieter und Vertreter von Banken in einem netten und zwanglosen Gespräch herauszufinden, wo Ihr Gebotslimit liegt. Halten Sie sich daher in solchen Gesprächen sehr bedeckt.

  2. Eine gerne genutzte Taktik ist auch, zu Beginn der Versteigerung oder auch während der Bieterstunde lauthals über die Mängel beziehungsweise Minderwertigkeit der Immobilie herzuziehen. Auf solche Strategien sollten Sie selbst verzichten und sie ignorieren, falls sie von anderen angewandt werden. Sie haben in der Regel nur den Zweck, die Mitbewerber bei der Versteigerung zu verunsichern.

  3. Ihr Gebotslimit sollte möglichst keinen glatten Betrag darstellen. In diesem Fall würde es sich mit den Schmerzgrenze vieler unerfahrenen Mitbieter decken, was im Rahmen einer Bieterschlacht eher schlecht für Sie wäre. Legen Sie sich daher am besten auf einen recht krummen Betrag fest, also zum Beispiel 204.500 Euro statt glatter 200.000 Euro.

  4. Sofern Sie das erste Gebot abgeben wollen, sollten Sie sich schon vor Beginn der Bietstunde überlegen, wie hoch dieses ausfällt. Wenn Sie ein zu niedriges Gebot abgeben, ermuntern Sie damit Ihre Konkurrenten, Sie mit höheren Geboten zu übertrumpfen. Geben Sie dagegen ein zu hohes Anfangsgebot ab, könnte der Spielraum bis zu Ihrer Schmerzgrenze nicht mehr ausreichen, um das Objekt letztendlich zu ersteigern.

  5. Die einzelnen Bietschritte sind im Rahmen einer Zwangsversteigerung grundsätzlich nicht festgeschrieben. Das heißt, Sie könnten theoretisch jeweils einen Euro mehr als Ihr Konkurrent bieten. Damit werden Sie sich allerdings keine Freunde machen. Sie zögern das Ende der Bietstunde damit nur unnötig heraus und verärgern sowohl Mitbewerber als auch den Rechtspfleger. Wählen Sie daher angemessene Bietschritte.

  6. Achten Sie darauf, Ihre Gebote stets laut und deutlich und in einer vollständigen Zahl auszusprechen. Es ist im Rahmen von Zwangsversteigerung schon vorgekommen, dass Gebote falsch verstanden wurden und es somit zu großen Problemen kam. Sprechen Sie also Ihre Gebote so deutlich wie möglich aus und sorgen Sie dafür, dass keine Verwechslungen der Beträge entstehen können.

  7. Eine gute Strategie ist, die eigenen Bietschritte immer ungleich zu erhöhen. Sie sollten also nicht beispielsweise jeweils 5.000 Euro mehr bieten, sondern vielleicht einmal 3.500 Euro und das nächste Mal 5.700 Euro. Auch zeitlich sollten Sie Ihre Gebote in unterschiedlichen Abständen abgeben. Damit erschweren Sie der Konkurrenz, Ihre Bieterstrategie (ursprünglich hat sich hier ein Schreibfehler eingeschlichen: Bierstrategie, anstatt Bieterstrategie) zu durchschauen und verunsichern sie etwas. Vielen ist es schon gelungen, mit einer solchen Strategie letztendlich das Ziel - den Zuschlag für die Immobilie - zu erreichen.

  8. Bleiben Sie während der Bietstunde unbedingt aufmerksam und verlassen Sie den Sitzungssaal nicht. Haben Sie stets ein Augenmerk auf Ihre Konkurrenz und versuchen Sie zu ergründen, wann diese an ihrem Limit angelangt sind.

  9. Lassen Sie die anderen Parteien ruhig ein wenig anfangen und beobachten Sie Ihre Konkurrenten und deren Bietstrategie. Sie können, falls Ihr Limit noch nicht erreicht wurde auch kurz vor Ende einsteigen, oder erst wieder gegen Ende der Stunde mit ins Geschehen erneut eingreifen.


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