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Vorbereitung auf eine Zwangsversteigerung

Die Anzahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland steigt seit Jahren stetig. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Krisen wächst die Zahl der Zwangsversteigerungen nochmals deutlich an. Für Kaufinteressenten wirkt sich dieser Umstand positiv aus. Sie finden zur Zeit ein besonders großes Angebot an Objekten vor, für die eine vergleichsweise geringe Nachfrage besteht. Die Chance auf ein echtes Schnäppchen ist hier also besonders groß. Ein paar Vorbereitungsmaßnahmen sollten Sie allerdings treffen, bevor Sie eine Zwangsversteigerung besuchen und auf Ihr Wunschobjekt bieten.

Zunächst kann es nicht schaden, bereits vor dem eigentlichen Termin mehrere Zwangsversteigerungen für andere Objekte zu besuchen. So bekommen Sie einen ersten Einblick in die Abläufe einer solchen Versteigerung und können sich beruhigt auf Ihren Termin vorbereiten.

Wenn es dann soweit ist und Sie ein passendes Objekt gefunden haben, welches im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert werden soll, sollten Sie zunächst einen Blick in den Grundbuchauszug des Gebäudes werfen. Dazu gehen Sie zum zuständigen Gericht und beantragen einen Einblick in die Versteigerungsakte. Diesem Grundbucheintrag können Sie unter anderem entnehmen, ob eine uneingeschränkte Nutzung der Immobilie nach dem Ersteigen möglich ist, oder ob beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht für eine oder mehrere Personen besteht, welches Sie als neuer Eigentümer zwangsweise mit übernehmen müssen.

Ihr zweites Augenmerk sollten Sie auf das Wertgutachten für die Immobilie legen. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über den Zustand der Immobilie und bekommen erste Anhaltspunkte über eventuell vorliegende Mängel.

Idealerweise sollten Sie anschließend eine Besichtigung der Immobilie vornehmen. Dies ist allerdings in den meisten Fällen nicht ganz einfach, da oft noch die Vorbesitzer im jeweiligen Haus leben und diese nicht dazu verpflichtet sind, Kaufinteressenten eine Innenbesichtigung zu ermöglichen. Im Zweifel müssen Sie sich also ausschließlich auf das Gutachten verlassen und so quasi die Katze im Sack kaufen.


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