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Eigenheimzulage

Bis zum Jahr 2006 gehörte die Eigenheimzulage zu den größten staatlichen Subventionsmitteln in Deutschland. Ihr Ziel war die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. Allein im Jahr 2004 wurden über 11 Milliarden Euro an Subventionen im Rahmen der Eigenheimzulage bereitgestellt.

Durch die umfangreichen Maßnahmen zur Einsparung von Haushaltsausgaben durch die große Koalition wurde jedoch das so genannte „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ erlassen und diese in der Folge zum 1. Januar 2006 gestrichen. Verkäufer, die einen notariellen Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen haben beziehungsweise bei denen der Bauantrag rechtzeitig gestellt wurde, wird die Eigenheimzulage jedoch immer noch für den vollen Förderzeitraum gewährt. Sie beträgt bei Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2005 gebaut bzw. gekauft wurden, jährlich 1% der Anschaffungs- beziehungsweise Baukosten. Es gilt eine Obergrenze von 1.250 Euro pro Jahr, wobei pro Kind noch einmal 800 Euro hinzukommen. Bei Immobilien, die vor dem 1. Januar 2004 gebaut oder gekauft wurden, beträgt die Zulage jährlich 5%, wobei die Obergrenze bei 2.556 Euro liegt. Diese Werte gelten allerdings nur für Neubauten. Bei Altbauten reduziert sich die Zulage auf 2,5% mit einer Obergrenze von 1.278 Euro. Für jedes Kind kommt in beiden Fällen ein Betrag von 767 Euro auf diese Obergrenze hinzu.


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