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Eigenkapital und sonstige Sicherheiten

Wie bereits erwähnt, wurde es dem Interessenten noch bis vor einigen Jahren sehr einfach gemacht, seine Traumimmobilie zu finanzieren. Wer eine feste Arbeitsstelle nachweisen konnte, dem wurde in der Regel selbst eine Finanzierung über 100 Prozent der Gesamtkapitalssumme problemlos ermöglicht. Soll heißen, der Käufer beziehungsweise Bauherr benötigte überhaupt kein Eigenkapital, die Immobilie wurde komplett von einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse finanziert. Da solche Finanzierungen meist sehr langfristig angelegt wurden, um die monatlichen Raten für den Eigentümer halbwegs erträglich zu halten, fielen hierbei allerdings teils horrende Zinskosten an, die der Finanzierungsnehmer über die Jahre zu zahlen hatte.

Im Zuge der aktuellen Weltwirtschaftskrise wird die Finanzierung über 100 Prozent oder gar mehr für eine Immobilie allerdings nur noch in den seltensten Fällen bewilligt beziehungsweise vergeben. Eigenkapital ist also wieder gefordert. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man zunächst eine gewisse Kapitalsumme anspart, um damit eine Anzahlung auf seine Traumimmobilie leisten zu können. Experten raten dazu, mindestens 25 Prozent Eigenkapital anzusparen, bevor über die Finanzierung der gewünschten Immobilie nachgedacht werden kann. Eine solche Eigenkapitalsumme kann beispielsweise durch den Abschluss eines Bausparvertrags angespart werden. Das geht schneller, als viele denken.

Trotz diverser Möglichkeiten zum Ansparen von Eigenkapital ist nicht jeder in der Lage, dieses Kapital in einem erträglichen Zeitraum aufzubringen. Der Interessent muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass, je weniger Eigenkapital er aufbringen kann, die Finanzierer in der Regel andere Formen von Sicherheiten fordern. Die Immobilienfinanzierung ohne entsprechende Sicherheiten gibt es so gut wie nicht - und wenn doch, dann von dubiosen Anbietern mit Zinssätzen, die bereits im Bereich des Illegalen liegen.

Welche Formen von Sicherheiten kann ein Immobilienkäufer zur Verfügung stellen?

Eine ideale Form der Sicherheit zur Finanzierung einer Immobilie wäre eine weitere Immobilie, die Sie bereits besitzen. Auf diese kann anschließend ein Hypothekendarlehen aufgenommen werden, so dass es sich in diesem Fall meist erübrigt, weitere Sicherheiten zur Verfügung stellen zu müssen. Allerdings wird es den wenigsten Fällen so sein, dass der Interessent bereits eine Immobilie besitzt, wenn er Interesse am Kauf oder Bau einer Immobilie hat.

Kapitallebensversicherung:

Eine stets gern genutzte Möglichkeit zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen ist die Kapitallebensversicherung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form der Lebensversicherung, die in der Versicherungsfachsprache auch als „Erlebensversicherung“ bezeichnet wird. Grundsätzliches Merkmal ist dabei, dass diese Versicherungsform ihre Leistung nur dann auszahlt, wenn der Versicherte den Zuteilungszeitpunkt der Versicherung selbst erlebt. Eine solche Versicherung eignet sich also nicht dafür, beispielsweise Hinterbliebene für den Fall des eigenen Ablebens abzusichern. Als Sicherheit für den Kauf oder Bau einer Immobilie dagegen eignet sich diese Versicherungsform besonders gut. Dies gilt insbesondere für bestehende Kapitallebensversicherungen, die bereits eine entsprechende Versicherungssumme erreicht haben. Diese werden in der Regel besonders gern von Kreditinstituten und Bausparkassen als Sicherheit für die Finanzierung einer Immobilie herangezogen.

Weiterhin ist es möglich, die Finanzierung der Immobilie über einen Bürgen abzusichern. Selbstverständlich muss es sich dabei um eine Person handeln, die über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt, im Ernstfall die Finanzierung der Immobilie weiterzuführen. Die Banken werden die Person dahingehend genau prüfen. Nur wenn sie dem standhalten kann, kommt sie als Bürge und damit als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung infrage.

Restschuldversicherung:

In der Vergangenheit forderten viele Immobilienfinanzierer außerdem die Absicherung der Finanzierung durch eine so genannte Restschuldversicherung. Diese Versicherungsform übernimmt grundsätzlich die gesamte restliche Finanzierung, wenn der Finanzierungsnehmer durch einen der im Versicherungsvertrag festgelegten Umstände nicht mehr dazu in der Lage ist. Dabei könnte sich beispielsweise um Arbeitslosigkeit, aber auch um einen Unfall oder einer Krankheit behandeln, die dafür sorgt, dass der Kunde die Raten nicht weiter bedienen kann. Experten raten allerdings inzwischen vom Abschluss einer Restschuldversicherung ab, mehr dazu erfahren Sie im entsprechenden Artikel über die Restschuldversicherung auf dieser Webseite.

Fazit:

Sicherheiten für die Finanzierung von Immobilien - egal ob beim Kauf oder Neubau - sind wieder vermehrt gefordert. Die Banken vergeben nur noch in den seltensten Fällen Finanzierungen über die komplette Kaufsumme. Allerdings sind die Möglichkeiten zum Stellen von Sicherheiten in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Damit dürfte es inzwischen fast jedem möglich sein, seinem Immobilienfinanzierer die entsprechende Sicherheiten zur Verfügung zu stellen und damit die gewünschte Finanzierung zu realisieren.


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