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Restschuldversicherung

Der Abschluss einer Restschuldversicherung für Immobiliendarlehen wird immer noch von vielen Finanzieren gefordert, bevor ein Vertragsabschluss zustande kommen kann. Allerdings gilt es unter Experten heute als höchst umstritten, ob eine Restschuldversicherung überhaupt notwendig ist. Dieser Frage wollen wir einmal nachgehen.

Zunächst ist zu klären, worum es sich genau bei einer Restschuldversicherung handelt.

Grundsätzlich ist eine Restschuldversicherung dafür konzipiert, einen Darlehensnehmer gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Dies kann z. B. der eigene Tod, aber auch eine Krankheit, ein Unfall oder eine plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit sein. Die Restschuldversicherung kann damit also bei nahezu jeder Form eines Kredits zum Tragen kommen, nicht nur im Rahmen von Immobilienfinanzierungen. Selbst bei Kleinkrediten wird heute oft der Abschluss einer Restschuldversicherung gefordert, bevor die Kreditvertrag zustande kommen kann.

Ursprünglich wurde die Restschuldversicherung ausschließlich dafür konzipiert, den Kreditgeber für den Fall des Todes des Kreditnehmers abzusichern. Wie viele andere Versicherungsformen auch kommt die Restschuldversicherung aus den USA. Dort wurde sie bereits vor über 50 Jahren angeboten, zumeist unter dem Namen „Credit Life Insurance“.

Die Versicherungsbedingungen sehen also so aus, dass im Falle des Todes des Kreditnehmers die Versicherung dessen komplette Verbindlichkeiten übernimmt und in diesem Zuge entweder die Raten weiter an den Kreditgeber zahlt oder aber die gesamte Restforderungen in einem Betrag an diesen zurückzahlt. Da es allerdings viele weitere Risikofaktoren im alltäglichen Leben gibt, die dafür sorgen können, dass der Kreditnehmer die Raten für sein Darlehen zukünftig nicht mehr bedienen kann, wurde die Restschuldversicherung in den letzten Jahren und Jahrzehnten in ihrem Leistungsumfang deutlich ausgeweitet. In Risikofällen wie beispielsweise Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sorgt die Restschuldversicherung dafür, dass sowohl der Kreditnehmer als auch der Kreditgeber für den Fall der Fälle abgesichert sind.

So weit, so gut. Bis hierhin spricht alles für den Abschluss einer Restschuldversicherung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung. Allerdings gibt es auch deutliche Nachteile, die sogar Experten heute dazu bewegen, ganz vom Abschluss einer Restschuldversicherung abzuraten.

Auch diese Nachteile möchten wir hier aufzählen:

Zunächst einmal nutzen Kreditinstitute und Baufinanzierer die Restschuldversicherung oftmals dazu, eine Versicherung aus eigenem Hause oder von angeschlossenen Partnern zu verkaufen. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Für den Kreditnehmer besteht hierbei aber unter Umständen der Nachteil, dass er eine sehr teure Form der Restschuldversicherung abschließen muss, die er unter Umständen bei einem anderen Kreditinstitut oder einer anderen Versicherungsgesellschaft sehr viel günstiger bekommen hätte. Er hat aber keine Wahl, da der Finanzierungsgeber den Abschluss der von ihm vorgeschlagenen Restschuldversicherung zwingend fordert. Zudem muss sich der Kreditnehmer darüber im Klaren sein, dass er bei Abschluss einer Restschuldversicherung in der Regel auch noch Bearbeitungsgebühren zu zahlen hat, welche die Kosten für die Versicherung noch weiter in die Höhe treiben.

Doch es gibt noch weitere Nachteile. Eine Restschuldversicherung wird grundsätzlich dann überflüssig, wenn der Darlehensnehmer bereits über eine Risikolebensversicherung und/oder eine Unfallversicherung verfügt. In vielen Verträgen zu diesen Versicherungsformen ist bereits vorgesehen, im Falle des Todes des Versicherten oder seiner Berufsunfähigkeit die Raten, beispielsweise für ein Immobilienfinanzierung, weiter zu bedienen. Der zusätzliche Abschluss einer Restschuldversicherung ist hier also überflüssig.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Restschuldversicherung grundsätzlich immer völlig unabhängig von einem bestehenden Finanzierungs- beziehungsweise Kreditvertrag gekündigt werden kann. Wenn Sie also in der Vergangenheit eine solche Versicherungsform abgeschlossen haben und heute feststellen, dass Sie über eine betriebliche oder private Unfallversicherung oder durch eine entsprechende Lebensversicherung bereits in dieser Richtung abgesichert sind, sollten Sie Ihre Restschuldversicherung umgehend kündigen. Anteilig gezahlte Prämien erhalten Sie in diesem Fall in der Regel zurück. Bei den Bearbeitungsgebühren sieht es leider etwas anders aus, diese werden grundsätzlich mit den Prämienbeträgen verrechnet und sind somit nicht erstattungsfähig.

Fazit:

Da die meisten Immobilienfinanzierer heute vor der Vergabe einer Finanzierung den Abschluss einer Risikolebensversicherung fordern, ist der zusätzliche Abschluss einer Restschuldversicherung in den meisten Fällen unnötig. Lediglich dann, wenn keine andere Unfall- oder Lebensversicherungsform zur Absicherung des Immobiliedarlehens besteht, kann eine Restschuldversicherung noch Sinn machen. Sie sollten diesem Fall aber unbedingt die Prämienhöhen sowie die Bearbeitungsgebühren der Versicherung mit anderen Anbietern vergleichen, um sicher zu gehen, dass Ihnen nicht ein exorbitant teures Modell untergejubelt wird.


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