Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Energieausweis

Der so genannte Energieausweis - früher auch als Energiepass bezeichnet - ist ein standardisiertes Dokument, durch das ein Gebäude energietechnisch beziehungsweise energetisch bewertet wird. Grundlage für die Ausstellung dieses Dokuments ist die Deutsche Energieeinsparverordnung (EAVG), welche wiederum auf einer EG-Richtlinie basiert.

Grundsätzlich wird der Energieausweis sowohl beim Bau als auch bei der Änderung oder Erweiterung einer Immobilie ausgestellt. In der Verordnung ist außerdem vorgeschrieben, dass einem potentiellen Käufer, Mieter oder Pächter der Immobilie auf Verlangen dieser Energieausweis vorzulegen ist. Ausgenommen davon sind lediglich Gebäude, die eine Wohnfläche von nicht mehr als 50 qm aufweisen, sowie Baudenkmäler aller Art.

Bei neueren Immobilien ist die Ausstellung eines Energieausweises rechtlich vorgeschrieben. Wer solche Immobilien verkauft oder vermietet, ohne dabei den korrekten und vollständigen Energieausweis vorzulegen, kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Wie wird ein solcher Energieausweis erstellt beziehungsweise berechnet?

Für die Berechnung gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Methoden: Der Energieausweis kann entweder auf Basis des Energieverbrauchs oder auf Basis des Energiebedarfs erstellt werden. Dabei gilt folgende Regelung: Wohngebäude, die maximal vier Wohneinheiten enthalten und vor dem 1. November 1977 gebaut wurden, müssen einen Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs ausgestellt bekommen. Bei neueren Immobilien sowie anderweitig genutzten Gebäuden besteht grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen den beiden Berechnungsmethoden.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Grundsätzliche sind dazu Hochschulabsolventen aus den Bereichen Bauingenieurwesen, Architektur, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik und anderen technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtungen berechtigt. Handwerksmeister aus den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau oder Installation sowie staatlich geprüfte Techniker im Bereich Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik und Hochbau dürfen ebenfalls solche Ausweise erstellen. Zusätzlich wird allerdings gefordert, dass der Hochschulabsolvent einen Schwerpunkt auf energiesparendes Bauen während seines Studiums gelegt hat und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt. Zudem muss er eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolvieren, um die Zulassung zur Ausstellung von Energieausweisen zu erhalten.

Was sagt ein Energieausweis letztendlich genau aus?

Der Energieausweis kann immer nur eine Normberechnung enthalten. Das heißt konkret, er lässt kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten der Immobilie zu. Die klimatischen Bedingungen sind dazu einfach zu unterschiedlich beziehungsweise unberechenbar. Grundsätzlich besteht der Energieausweis aus einem so genannten Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis enthält den primären Energiebedarf, welcher die Umweltverträglichkeit in Zusammenhang mit der Energienutzung der Immobilie darstellen soll. Zusätzlich ist der so genannte Endenergiebedarf enthalten, welcher allerdings nur einen theoretischen Wert darstellt. Im Verbrauchsausweis schließlich wird der Energieverbrauchskennwert aufgeführt. Er gibt wesentlich mehr Rückschlüsse auf den realen Verbrauch an Energie, da er aus den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet wird.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de