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Architektenkosten

Es gibt viele Möglichkeiten die Leistungen eines Architekten in Anspruch zu nehmen. Beim Neubau einer Immobilie kann diesem die komplette Gestaltung des Gebäudes übertragen werden. Wer dagegen eine Bestandsimmobilien kauft, kann einen Architekten zu Rate ziehen, wenn es darum geht, die Immobilie nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen aus- beziehungsweise umzubauen oder auch zu sanieren. Selbstverständlich fallen für die Leistungen des Architekten entsprechende Honorare an. Diese bezeichnet man im Rahmen einer Immobilienfinanzierung auch als Architektenkosten. Sie werden nach einer vorgegebenen Verordnung festgelegt und richten sich vorrangig nach der Art der Immobilie. Dazu gibt es verschiedene Leistungsklassen. Außerdem gliedern sich die Gesamtkosten für die Architektenleistungen nochmals in verschiedene Bereiche auf, die jeweils einen bestimmten Prozentanteil an den Gesamtkosten ausmachen.


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