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Bearbeitungsgebühren

Wenn eine Finanzierung mittels eines Kredites auf die Beine gestellt werden soll, fallen dafür in der Regel eine ganze Reihe bürokratischer Aufwendungen an. Aus diesem Grund verlangen viele Kreditgeber eine Bearbeitungsgebühr, die bei Abschluss des Kredites vom Kreditnehmer zu zahlen ist. In dieser Bearbeitungsgebühr sind dann beispielsweise die Kosten für die Verwaltung des gesamten Prozesses, Porto- und Telefonkosten und vieles mehr enthalten. Vom Kreditnehmer können solche Bearbeitungsgebühren grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden. Sie verhalten sich also ähnlich einem Disagio und verringern die Zinslast - zumindest optisch. Bei der Angabe des effektiven Jahreszinses sind die Bearbeitungsgebühren in diesen Betrag bereits enthalten. Zu beachten ist, dass viele unseriöse Kreditvermittler und schwarze Schafe in diesem Bereich versuchen, mittels überhöhter Bearbeitungsgebühren Gewinne zu erzielen. Ob der Kredit letztendlich bewilligt wird, ist dabei oft unklar.



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