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Eigentümerbeirat

Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss laut deutscher Gesetzgebung aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Eine Ausnahme besteht er lediglich bei Objekten, die lediglich zwei Wohnungen beinhalten und bei denen in die Gemeinschaft bereits im Vorfeld verbindlich festgelegt hat, dass die Zahl der Vertreter des Beirates auf zwei gesenkt wird. Der Eigentümerbeirat hat die Aufgabe, den Hausverwalter zu unterstützen und seine Tätigkeit in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Dazu muss jedes Mitglied dieses Beirates selbst Eigentümer sein und von der Eigentümerversammlung in den Eigentümerbeirat gewählt werden. Neben der Kontrollfunktion übernimmt der Eigentümerbeirat auch administrative Aufgaben, wie z. B. einen neuen Hausverwalter zu rekrutieren, wenn der bestehende Verwalter gekündigt wurde beziehungsweise von sich aus gekündigt hat.



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