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Erschließungskosten

Als Erschließungskosten bezeichnet man die Kosten, welche entstehen, wenn ein Grundstück an die öffentlichen Versorgungsnetze angeschlossen werden soll. Um eine Immobilie überhaupt nutzen zu können, muss das Grundstück vor dem Bau zunächst an öffentliche Versorgungseinrichtungen wie beispielsweise Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromnetz etc. angeschlossen werden. Dabei entstehen Kosten, die der Käufer beziehungsweise Eigentümer des Grundstücks zu tragen hat. Diese Kosten bezeichnet man als Erschließungskosten. Selbstverständlich fallen diese Kostenpositionen nur dann an, wenn ein neues Grundstück erworben wird, das noch nicht an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen angeschlossen ist. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie werden in der Regel keine Erschließungskosten fällig.


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