Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen

Grundbuch

In jeder Stadt und jede Gemeinde existiert ein öffentlich einsehbares Verzeichnis von allen im Verwaltungsgebiet befindlichen Grundstücken. Dieses Verzeichnis wird „Grundbuch“ genannt und liegt ursprünglich in schriftlicher Form vor. Mittlerweile werden die Grundbücher in Deutschland jedoch zumeist in elektronischer Form geführt. Sinn und Zweck des Grundbuches ist es, die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken einwandfrei zu dokumentieren. Auch weitere Einflussfaktoren im Bezug auf das jeweilige Grundstück werden im Grundbuch erfasst, zum Beispiel etwaige Pfandrechte, die aufgrund eines Hypothekenkredites entstanden sind. Grundsätzlich darf jeder Einsicht in ein Grundbuch nehmen, der ein berechtigtes Interesse dafür nachweisen kann. Dieses besteht zum Beispiel dann, wenn der Kauf einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstückes im Verwaltungsgebiet angedacht ist.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de