Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen

Grunderwerbssteuer

Beim Kauf eines unbebauten Grundstückes oder eines Grundstücks mit darauf befindlicher Immobilie fällt grundsätzlich die Grunderwerbsteuer an. Sie wird an das jeweils zuständige Finanzamt des Käufers entrichtet und fällt nur einmalig an. Wie hoch die Grunderwerbsteuer ist, richtet sich nach dem Kaufpreis für das Grundstück und den eventuell darauf vorhandenen Immobilien. Zur Zeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Deutschland 3,5%, lediglich in einigen Ausnahmefällen - wie z. B. in der Bundeshauptstadt Berlin - wird ein erhöhter Grunderwerbsteuersatz von derzeit 4,5% berechnet. Es spielte aber übrigens keine Rolle, ob ein Käufer bereits in der Vergangenheit die Grundsteuer für das betreffende Grundstück entrichtet hat, sie wird bei jedem Verkauf beziehungsweise Kauf erneut fällig.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de