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Hausmeister

Ein Hausmeister verrichtet die praktischen Tätigkeiten, die durch die Hausverwaltung in Absprache mit der Eigentümergemeinschaft angeordnet wurden. Dazu gehören beispielsweise kleinerer Reparaturarbeiten, Instandhaltungsarbeiten sowie Arbeiten zur Pflege und zum Werterhalt der Immobilie und des Grundstücks. Der Hausmeister kann sowohl als externer Dienstleister von der Hausverwaltung mit den notwendigen Arbeiten beauftragt werden als auch direkt bei der Hausverwaltung angestellt sein. Die Kosten für den Hausmeister dürfen bei vermietetem Wohneigentum grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Verrichtet der Hausmeister jedoch Arbeiten in einer einzelnen Wohneinheit, so ist dafür grundsätzlich der Mieter beziehungsweise Eigentümer selbst verantwortlich, nicht die Eigentümergemeinschaft.



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