Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen

Kaufvertrag

Beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien muss zwingend ein Kaufvertrag angefertigt werden. Dabei ist in Deutschland vorgeschrieben, dass dieser Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden muss, damit eine Eigentumsübertragung überhaupt erst möglich wird. Ein solcher Kaufvertrag beschreibt die Übertragung des Eigentums in der Regel in drei Phasen. Zunächst wird der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen, anschließend einigen sich beide Parteien über die Eigentumsübertragung. Diese wird in der dritten Phase in das Grundbuch eingetragen, so dass sie dadurch rechtmäßig wird. Erst nachdem diese drei Phasen durchlaufen sind, ist der Käufer der Immobilie auch ihr rechtmäßiger Eigentümer.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de