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Schönheitsreparaturen

Unter Schönheitsreparaturen für eine Immobilie versteht man alle Arbeiten, die lediglich zum Zweck einer verbesserten Optik verrichtet werden. Dabei ist die Grenze zwischen Renovierungsarbeiten und reinen Schönheitsreparaturen nicht klar definiert. So könnte man die beiden Begriffe beispielsweise dadurch voneinander trennen, dass das Streichen einer Raufasertapete, die zuvor Flecken und Kratzer aufgewiesen hat, unter Schönheitsreparaturen fällt, während es durchaus eine Renovierungsmaßnahme darstellt, den kompletten Raum neu zu tapezieren. Es kommt also darauf an, wie weit die jeweiligen Arbeiten gehen. Welche Arbeiten fallen noch unter Schönheitsreparaturen? Hier ist vieles denkbar - z. B. das Streichen der Heizkörper sowie von Treppenländern, Decken und den Rahmen von Holzfenstern etc. Oftmals werden Schönheitsreparaturen dann vorgenommen, wenn die Immobilie wieder verkauft werden soll. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Arbeiten eine gewisse Substanz aufweisen, also nicht über bereits vorhandene Mängel hinwegtäuschen.



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