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Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist in Deutschland zuständig für alle Belange, welche die Besitzer von Eigentumswohnungen betreffen. Bei Immobilien, die aus mehreren Eigentumswohnungen bestehen, sind besondere gesetzliche Bestimmungen notwendig, damit die Gemeinschaft der Eigentümer reibungsfrei funktionieren kann. Diese Bestimmungen werden im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt. In diesem Gesetz ist beispielsweise aufgeführt, wie gemeinschaftlich genutztes Eigentum auf einem Grundstück im Grundbuch der Immobilie aufzuteilen ist. Dafür gibt es eine spezielle Teilungserklärung, deren Inhalt ebenfalls im Wohnungseigentumsgesetz explizit festgelegt ist.



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