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Zinsbindung

Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen und langfristigen Krediten spricht man immer wieder von der so genannten Zinsbindung. Dieser Begriff bezeichnet die Zeit, in der der Kreditnehmer an die im Vertrag festgelegten Zinssätze gebunden ist. Wird also beispielsweise ein Immobiliendarlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren abgeschlossen, so muss der Kreditnehmer für diese 15 Jahre die Vertrag festgelegten Zinssätze zahlen - egal, ob er in dieser Zeit die Möglichkeit einer günstigeren Finanzierung angeboten bekommt. In diesem Fall besteht lediglich die Möglichkeit, das ursprüngliche Darlehen zu kündigen und durch einen neuen Kredit abzulösen. Hierbei ist jedoch meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, die durchaus dafür sorgen kann, dass die Zinsersparnisse durch die Aufnahme des neuen Darlehens wieder zunichte gemacht werden. Da hilft nur genaues Nachrechnen.



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