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Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung wird im allgemeinen dann anberaumt, wenn ein Gläubiger seinen Anspruch aufgrund einer bestehenden Forderung durchsetzen möchte. Er muss dabei ein Grundpfandrecht auf die Immobilie besitzen, das es ihm ermöglicht, die Immobilie zu seinen Gunsten zu verwerten und damit seine Forderungen abzugelten. Oftmals ist dies bei der Aufnahme von Hypothekenkrediten der Fall, die anschließend ins Grundbuch eingetragen werden. Im Rahmen der Zwangsversteigerung wird die Immobilie veräußert und der daraus entstehende Gewinn dazu genutzt, die Forderungen des beziehungsweise der Gläubiger abzutreten. Bleibt darüber hinaus noch Kapital übrig, so steht dieses dem Schuldner zu.


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