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Juni 2011/01

Vorsicht Mieter: Nebenkostenabrechnungen können zukünftig länger korrigiert werden

Jahr für Jahr ist sie für viele Mieter ein Ärgernis: die Nebenkostenabrechnung. Unzählige Gerichtsprozesse wurden wegen ihr in der Vergangenheit bereits geführt, oftmals zum Nachteil des Mieters. Doch auf eine Regelung konnte sich der Mieter bislang verlassen: 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode war es per Gesetz nicht mehr möglich, die erstellte Abrechnung zum Nachteil des Mieters zu korrigieren.

Doch leider ist auch diese Sicherheit nun Vergangenheit. In bestimmten Fällen soll es in Zukunft möglich sein, Abrechnungen auch nach mehr als zwölf Monaten zu ändern. Und zwar zum Beispiel dann, wenn man voraussetzen kann, dass der Mieter den bzw. die Fehler in der Abrechnung leicht hätte selbst erkennen können. Doch wann ist das der Fall? Und wo liegt die Grenze der leichten Erkennbarkeit? Fragen über Fragen. Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Am besten lässt sich der Sachverhalt an einem Beispiel erklären. Ein Vermieter fertigte im Dezember 2008 die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2007 an. Im Zuge dieser Arbeiten wurden jedoch falsche Vorauszahlungsbeträge berechnet, die etwa 750 Euro höher angesetzt wurden, als der Mieter sie tatsächlich leistete. Daraus ergab sich zunächst eine Rückzahlung an den Mieter. Etwa ein Monat später bemerkte der Vermieter den Fehler und korrigierte schriftlich die Nebenkostenabrechnung. Der Mieter hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die vermeintliche Rückzahlung erhalten und weigerte sich nun, diese zurückzuerstatten und statt dessen gut 500 Euro an den Vermieter nachzuzahlen.

Die ganze Sache ging vor Gericht. Schließlich war es der Bundesgerichtshof, der die Entscheidung traf, dass in solchen, berechtigten Einzelfällen Korrekturen der Nebenkostenabrechnung auch nach einem Zeitraum von mehr als einem Jahr rechtlich zulässig seien.

Auf wenig Gegenliebe stößt die neue Regelung allerdings bei den Mietern und deren Interessenverbänden. So kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Ausnahmeregelung deutlich. Seiner Meinung nach führt sie zu einer unnötigen Rechtsunsicherheit, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine ganze Welle neuer Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern die Gerichte beschäftigen wird.


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