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Juni 2011/05

So steigern Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte und gedenkt, dieses durch eine Immobilie abzusichern, ist in der Regel gut dran. Die Banken lieben die Vergabe von Krediten, die ausreichend abgesichert sind.

Doch halt: Was ist, wenn der Beleihungswert einer vorhandenen Immobilie nicht ausreicht, um die volle Kreditsumme abzusichern? Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellen sich die Banken dabei oft quer, verweigern die Kreditvergabe entweder ganz oder fordern weitere Sicherheiten vom Kunden. Wird der Kredit doch vergeben, erhält der Kunde dafür oft schlechtere Bedingungen, da die Bank ihr erhöhtes Risiko damit kompensieren möchte.

Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma?

Einfach die Darlehenssumme dem Beleihungswert anpassen – das könnte eine Möglichkeit sein. Doch die bringt dem Kunden auch nichts, wenn der Kreditbetrag anschließend nicht mehr ausreicht, um das gewünschte Objekt zu erwerben.

Warum nicht das Ganze einfach mal um 180° drehen? Wir verringern nicht die Kreditsumme, sondern erhöhen den Beleihungswert der als Sicherheit dienenden Immobile. So steht auch der Vergabe eines höheren Darlehens nichts mehr im Wege. Doch wie erhöht man die Beleihungssumme einer Immobilie? Hier die wichtigsten Tipps dazu:

Zunächst muss man wissen, dass Kreditinstitute niemals den vollen Wert einer Immobilie als Beleihungswert festsetzen, sondern immer nur einen Teilbetrag davon. Es gilt also, den Gesamtwert nachhaltig zu erhöhen, damit auch der Teilbetrag als Beleihungswert steigt. Weiterhin spielt der Erhaltungszustand der Immobilie eine große Rolle zum Festlegen des Beleihungswertes. Ist das Objekt in einem schlechten Zustand, muss die Bank befürchten, dass in Zukunft kostspielige Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, um den Objektwert zu sichern.

Handelt es sich bei dem Objekt um ein Mietshaus, kann es enorm hilfreich sein, der Bank die gute Bonität seiner Mieter nachzuweisen. So kann dem Risiko von Mietausfällen entgegengewirkt werden und der Beleihungswert kann angehoben werden. Ausschlaggebend sind außerdem die Bewirtschaftungskosten der Immobilie. Achten Sie hierbei darauf, dass seitens des Kreditinstitutes kein Pauschalwert angesetzt wird, sondern der tatsächliche Wert. Weisen Sie diesen anhand entsprechender Unterlagen nach.

Thema Wertgutachten: Auch hierbei ist darauf zu achten, dass dieses möglichst von einem unabhängigen Experten angefertigt wird, und nicht von einem Mitarbeiter der kontoführenden Bank. Bei diesem wird der Wert fast immer geringer ausfallen.


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