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Juni 2011/10

Geplante Änderungen beim Mietrecht stoßen auf heftigen Widerstand

Bereits vor kurzem berichteten wir über die geplanten Änderungen der Bundesregierung im Mietrecht, insbesondere hinsichtlich der energetischen Sanierung von Immobilien. Bei Mietern und deren Interessenverbänden stoßen diese Änderungen verständlicherweise auf heftige Kritik. Diese Kritik entlud sich nun auf dem 64. Deutschen Mietertag. Von allen Seiten wurden Gegenargumente vorgebracht, und Dr. Franz-Georg Rips, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, machte nochmals deutlich, den Referentenentwurf weitestgehend abzulehnen.

Auf harsche Kritik stieß insbesondere die geplante neue Bestimmung, laut derer die Mieter für einen Zeitraum von drei Monaten nach durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen von ihrem Mietminderungsrecht keinen Gebrauch machen dürfen. Nach Meinung der Kritiker wird hierbei der Umstand völlig vernachlässigt, dass die Mieter im Zuge solcher Sanierungsmaßnahmen oft von ihrem Vermieter nur die halbe Leistung geboten bekämen. Dafür sollten sie allerdings die volle Mietsumme bezahlen. Man forderte, das Mietrecht nicht zugunsten der Vermieter zu ändern, sondern hinsichtlich der Mieter, um diese in Zukunft vor dramatisch ansteigenden Mietpreisen zu schützen.

Die Staatssekretärin Dr. Grundmann sah dies allerdings ganz anders. Sie betonte, dass die geplanten Mietrechtsänderungen insgesamt darauf ausgelegt seien, die allerorten in Zukunft notwendigen energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu erleichtern. Laut ihrer Meinung profitieren auch die Mieter von diesen Maßnahmen, da die Nebenkosten - insbesondere die Heizkosten - infolge solcher Arbeiten deutlich sinken würden. Darüber hinaus solle die Regelung beibehalten werden, dass Vermieter auch in Zukunft nur die bereits gewährten elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieten aufschlagen dürfen.

Besonders vehement stellte sich die Bürgermeisterin und Senatorin für Stadtentwicklung in Berlin, Ingeborg Junge-Reyer, den Änderungsplänen entgegen. Ihrer Auffassung nach widersprächen diese Änderungen ganz eklatant den gesetzlichen Vorgaben eines sozialen Mietrechts in Deutschland. Der starke Mietpreisauftrieb werde damit gefördert und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts in Zukunft verhindert. Die Senatorin forderte in diesem Zusammenhang die Senkung des Prozentsatzes der Modernisierungskosten, welcher auf die Jahresmiete umgelegt werden darf. Statt elf Prozent soll dieser in Zukunft nur noch neun Prozent betragen.

Noch etwas weiter ging der Präsident des Deutschen Mieterbundes. Er forderte die komplette Streichung der so genannten Modernisierungsumlage. Stattdessen bot er an, zukünftig ein Vergleichsmietensystem einzuführen, mit dem die Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungsmaßnahmen geregelt werden könnten.


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