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November 2011/08

Alternativen zur Mietkaution

Fast jeder Mieter kennt das Problem: Wird ein neues Objekt bezogen, so muss zunächst eine Mietkaution an den Vermieter gezahlt werden, die in der Regel zwei bis drei Netto-Monatsmieten beträgt. Diese Mietkaution hat den Zweck, den Vermieter vor den finanziellen Folgen aus eventuell entstandenen Schäden, die durch den Mieter im Laufe der Mietdauer verursacht wurden, zu bewahren. Das bedeutet konkret: Zieht der Mieter aus und weigert sich, die entstandenen Schäden zu ersetzen, kann der Vermieter die Mietkaution einbehalten und davon den Schaden ganz oder teilweise beheben, beziehungsweise beheben lassen.

Doch in den weitaus meisten Fällen gestaltet sich die Rückgabe der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses jedoch einfach und problemlos. Die Kaution wurde während der Mietdauer auf einem speziellen Konto oder Sparbuch angelegt, der ehemalige Mieter erhält die Summe dann inklusive aller über diesen Zeitraum angesammelten Zinsen zurück.

Viele Mieter ärgern sich jedoch, dass sie zunächst die finanzielle Belastung durch die Zahlung der Mietkaution auf sich nehmen müssen, wo doch gerade in der Zeit eines Umzugs durch die Umzugskosten selbst sowie eine eventuell zu zahlenden Provision an einen Makler und diverser anderer Kosten die finanzielle Lage bei den meisten Menschen sowieso schon angespannt ist.

Die gute Nachricht: Es gibt inzwischen bereits diverse Alternativen zur gewohnten Zahlung der Mietkaution in bar. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, sich von seiner Hausbank eine Bürgschaft für die Mietkaution ausstellen zu lassen. In diesem Fall erhält der Vermieter also kein Bargeld, sondern die Zusage der Bank des Mieters, im Falle eines Bedarfs die Mietkaution auszuzahlen. Diesen Service bieten inzwischen übrigens nicht nur Banken an, sondern auch zahlreiche andere Dienstleister. Bekannt ist außerdem die so genannte Kautionsversicherung, welche - wie der Name bereits sagt – bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden kann. Sie erfüllt die gleiche Aufgabe wie die Kautionsbürgschaft, allerdings zahlt hier die Versicherungsgesellschaft im Bedarfsfall die Mietkaution an den Vermieter aus.

Allerdings sind noch längst nicht alle Vermieter bereit, die Alternativen zur herkömmlichen Mietkaution zu akzeptieren. Vielen ist eben immer noch das Bargeld auf der Hand lieber, als eine bloße Zahlungszusage. Näher betrachtet ist das jedoch nicht richtig. Verbürgt sich eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft dafür, im Fall der Fälle die Mietkaution zu zahlen, so kann sich der Vermieter darauf hundertprozentig verlassen. Eine Bürgschaft beinhaltet die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der darin festgelegten Summe. Bleibt also zu wünschen, dass zukünftig eine größere Anzahl von Vermietern bereit ist, neben der normalen Kautionszahlung auch Bürgschaften und andere Alternativen zu akzeptieren. Dem Mieter wird es dadurch wesentlich leichter gemacht.


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