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Januar 2012/04

Muss jeder Streit im Bauwesen gleich vor Gericht landen?

Diese Frage werden sich sicherlich viele Verbraucher schon einmal gestellt haben. Und sie ist durchaus legitim, schaut man sich die Zahl der Gerichtsprozesse an, die aufgrund von Streitigkeiten im Bauwesen hierzulande geführt werden. Inzwischen sind es durchschnittlich mehr als 20.000 solcher Streitfalle pro Jahr, Tendenz deutlich steigern.

Da jeder Streitfall für immense Kosten sorgt, liegt es nahe, über günstigere Alternativen nachzudenken. Experten meinen dazu: Durch außergerichtliche Konfliktlösungen könnte die Zahl der Gerichtsprozesse im Bereich Bauwesen um mehr als die Hälfte verringert werden, wodurch mehrere Milliarden Euro an Kosten eingespart werden könnten. Zudem würde sich damit das Problem der langen Wartezeiten quasi in Luft auflösen. Heute vergehen oftmals Monate oder gar Jahre, bis es letztendlich zum erlösenden Gerichtsprozess kommt. Nicht selten steht dabei die wirtschaftliche Existenz der Geschädigten auf dem Spiel.

Doch wie schafft man es, eine große Zahl von Streitfällen gar nicht erst so weit kommen zu lassen, dass sie gerichtlich geklärt werden müssen?

Das Zauberwort heißt: Konfliktgutachter. Dabei handelt es sich um speziell geschulte Sachverständige, die in Streitfällen als Vermittler auftreten und die Situation aus Expertensicht beurteilen können. Dazu wird der Gutachter zunächst eine exakte Beschreibung des vorliegenden Problems anfertigen und anschließende beurteilen, welche Abweichungen von technischen Normen beziehungsweise Regel zu beanstanden sind. Im Anschluss kann er wertvolle Ratschläge darüber geben, wie diese Abweichungen behoben werden können und wie die Kostenfrage in einem solchen Fall zu klären ist.

Andere Länder machen es erfolgreich vor: Sie fordern in den entsprechenden Gesetzen zwingend das Einschalten eines Fachgutachters, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsprozess kommen darf. So können Streitfällen viel schneller geklärt werden, Kosten werden reduziert und auch die Nerven aller Beteiligten geschont. Warum in Deutschland eine solche gesetzliche Regelung bislang noch nicht eingeführt wurde, ist unverständlich. Vielleicht liegt es daran, dass viele Politiker studierte Juristen sind, und diese schließlich von den Streitigkeiten auch im Baubereich am meisten profitieren. Die Juristen wären somit die einzigen, die eklatante Nachteile durch eine neue gesetzliche Regelung bezüglich des Einschaltens eines Fachgutachters vor jedem Gerichtsprozess in Kauf nehmen müssten.


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