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Februar 2012/02

Heizungsausfall: Im Winter ein Horrorszenario

Etwas Schlimmeres kann sich wohl kein Mieter vorstellen. Es ist tiefster Winter, das Thermometer zeigt Minus 15 Grad an, und plötzlich fällt die Heizung in der gesamten Wohnung aus. In einem solchen Fall wird zunächst Panik bei den Bewohnern ausbrechen, denn nun ist schnelles Handeln gefragt. Experten empfehlen, als Vorsorge nach Möglichkeit immer eine zusätzliche Wärmequelle im Haus zu haben, zum Beispiel einen Radiator oder einen elektrischen Heizlüfter. Auch ein Kamin oder Kachelofen kann hierbei gute Dienste leisten. Damit lassen sich im Notfall zumindest 1-2 Räume kurzfristig wieder beheizen.

Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn einem Mieter die Heizung ausfällt. Was sollte er in diesem Fall unternehmen? Der Deutsche Mieterbund hat hierzu kürzlich entsprechende Informationen herausgegeben.

Zunächst einmal ist den entsprechenden Gesetzen zu entnehmen, dass die Heizungsanlage eines Mietobjektes eine dauerhafte Mindesttemperatur von 20-22 Grad in der kalten Jahreszeit gewährleisten muss. Lediglich in der Nacht, das heißt zwischen 24:00 Uhr und 6:00 Uhr ist auch eine Temperatur von 18 Grad ausreichend.

Werden diese Temperaturen nicht erreicht, liegt ein Mangel vor und der Mieter ist berechtigt, eine Mietminderung vorzunehmen. Zuvor muss er jedoch seinen Vermieter von den Mängeln unterrichten und diesem die Möglichkeit geben, sie umgehend zu beheben. Beim kompletten Heizungsausfall kann die Miete komplett gemindert, das heißt um 100 %. Werden lediglich die vorgeschriebenen Temperaturen nicht erreicht, staffelt sich die Mietminderung entsprechend. So kann die Miete beispielsweise bei einer dauerhaften Höchsttemperatur von 18 Grad um 20 % gemindert werden. Zudem besteht für den Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn es auf Dauer kalt in der Wohnung bleibt.

Doch auch Mieter haben derartige Verpflichtungen. Sie müssen die Wohnung auch dann beheizen, wenn sie zum Beispiel im Winter über mehrere Wochen oder gar Monate nicht zu Hause sind. Der Grund: Durch fehlende Beheizung können im schlimmsten Fall die Wasserleitungen einfrieren, was teure Folgeschäden nach sich ziehen kann.

Ist der Vermieter in einer Notsituation auch nach mehrmaligen Versuchen nicht zu erreichen, können Mieter eigenständig handeln und beispielweise einen Notdienst bestellen, der die Heizungsanlage kurzfristig wieder in Gang bringt. Die Kosten dafür muss der Vermieter nach seiner Rückkehr übernehmen. Das gilt übrigens auch, wenn ein leerer Öltank bei Abwesenheit des Vermieters den Mieter zu einer Nachbestellung zwingt.


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