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Mai 2012/03

Achtung Hausbauer: Auch KWK-Anlagen werden nun gefördert

Nach über einem Jahr unaufhaltsamer Diskussionen ist das Ziel endlich erreicht: Auch Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen (KWK) werden nun von staatlicher Seite gefördert. Das entsprechende Gesetz wurde am vergangenen Donnerstag von CDU und FDP verabschiedet, lediglich Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Die Linke und die SPD enthielten sich.

Die neuen Förderungsmöglichkeiten kommen insbesondere privaten Immobilienbesitzern zugute, die mit einer KWK-Anlage gleichzeitig als auch Kraftwerksbetreiber fungieren. Gerade die Möglichkeiten zur Modernisierung einer Immobilie durch das Installieren einer Kraft-Wärme-Kopplung Anlage sollen somit gefördert werden.

Wie sieht die Förderung nun genau aus?

Die Anschaffung einer KWK-Anlage soll mit bis zu 30 % der entstehenden Kosten gefördert werden. Gedeckelt ist diese Regelung allerdings mit einem Betrag von maximal fünf Millionen Euro. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Anlage bei einem Neubau zum Einsatz kommt oder ob diese in eine bereits bestehende Immobilie eingebaut wird.

Was viele Immobilienbesitzer nicht wissen: Kleinere KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 Kilowatt werden in Deutschland bereits gefördert. Seit April 2012 gibt es dafür ein spezielles Programm, das von der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, überwacht und verwaltet wird. Je nach Leistung erfolgt die Förderung im Rahmen dieses Programms durch ein Stufensystem, sie beginnt mit einem Betrag von 1.500 EUR für KWK-Kleinkraftwerke, wie sie üblicherweise in Ein- bis maximal Zweifamilienhäusern eingesetzt werden, bis hin zu einem Förderbetrag in Höhe von 3.450 EUR für die Anlagen mit der Maximalleistung von 20 Kilowatt.

Doch nicht nur die direkte Förderung ist es, welche die Bauherren und Immobilienbesitzer in Zukunft erfreuen wird. Sie werden auch indirekt gefördert. Das neue Gesetz beinhaltet nämlich eine Anhebung der Vergütung für das Einspeisen von Strom aus KWK-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Konkret bedeutet das: Bei kleinen Anlagen steigt der Zuschlag um 0,3 Cent pro Kilowattstunde, bei größeren Anlagen sind es sogar 0,6 Cent mehr. Der absolute Förderbetrag beträgt bei einer kleinen Anlage somit 5,41 Cent pro Kilowattstunde.

Das Ziel der gesamten Förderung: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen in Deutschland auf mindestens 25 % erhöht werden – ein nicht unerheblicher Beitrag zum generellen Umstieg auf saubere Technologien zur Energieerzeugung. Zum Vergleich: Momentan liegt der Anteil der KWK-Anlagen bei der Stromerzeugung noch bei ca. 16 %.


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