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Oktober 2012/03

Kommt das Bestellprinzip für Maklerprovisionen?

Es ist ein Umstand, der unzählige Mieter in der Vergangenheit immer wieder geärgert hat: Die Rede ist von den Maklergebühren in Deutschland und insbesondere dem Umstand, wer diese zu zahlen hat. Bisher war das Ganze eindeutig geregelt: Der Mieter musste die Maklergebühren übernehmen, auch wenn die Leistung des Maklers vor allem für den Auftraggeber – also den Vermieter – erbracht wurde.

Eine Ungerechtigkeit? So sehen das zumindest viele Mieter und auch etliche Experten. Doch schon in Kürze könnte sich das Blatt wenden. In Hamburg hat sich eine Initiative gebildet, die kompromisslos fordert: Das Bestellprinzip soll in Zukunft auch für sämtliche Maklergebühren in Deutschland gelten.

Das Bestellprinzip?

Sie können nichts mit diesem Begriff anfangen? Die Erklärung ist ganz einfach: Das Bestellprinzip sagt aus, dass sich genau der um die Bezahlung eines Dienstleisters kümmern muss, der ihn auch bestellt hat. Im Immobiliensektor ist das immer der Verkäufer bzw. Vermieter. Für Käufer und Mieter würde das eine riesige finanzielle Entlastung bedeuten.

Doch hat die Initiative wirklich eine Chance durchzukommen?

Experten bescheinigen ihr gute Chancen, denn sie kommt von ganz oben – vom Hamburger Senat. Mittlerweile haben sich auch noch das Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie der Mieterbund eingeschaltet, die das Vorhaben ebenfalls gutheißen und dementsprechend unterstützen wollen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bereits im ersten Quartal 2013 in den Bundesrat eingebracht werden, wo er dann zur Abstimmung steht.

Hintergrund der Bemühungen ist die immer größer werdende Zahl fehlenden Wohnraums. Insbesondere Interessenten für Mietwohnungen müssen teilweise extrem langwierige Suchaktionen in Kauf nehmen, inzwischen werden sogar schon Gebühren für das Besichtigen von Wohnungen und Immobilien verlangt. Angesichts dieser Entwicklung könne dem Mietinteressenten nicht auch noch die Übernahme der hohen Maklergebühren zugemutet werden, betonen die Initiatoren. Ein Wechsel zum Bestellprinzip würde den Wettbewerb fairer und transparenter machen, daher solle er schnellstmöglich durchgesetzt werden.


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