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Januar 2013

Mietrecht & Co. 2013: Was ändert sich im neuen Jahr?

Inzwischen ist es Usus: Pünktlich zum Jahreswechsel ändern sich diverse Bedingungen im Mietrecht und in anderen Bestimmungen, die für Mieter relevant sind. Welche Änderungen ergeben sich im Jahr 2013?

Zunächst zum derzeit wohl meistdiskutierten Thema überhaupt: Die Abschaffung der GEZ und die damit verbundene Einführung der pauschalen monatlichen Rundfunkgebühr. Ab Januar 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland eine Rundfunkgebühr von pauschal 17,98 EUR entrichten – unabhängig davon, wie viele Rundfunk- und Fernsehgeräte etc. vorhanden sind. In diesem Zusammenhang sollten Mieter und Besitzer von Zweit- und Ferienwohnungen daran denken, dass künftig für beide Wohnungen der genannte Betrag fällig wird. Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhaushalte dagegen können sich freuen – sie müssen die Gebühr ab sofort nur noch einmalig entrichten.

Neues gibt es auch im Bereich der Heizkosten: Beim so genannten Wärme-Contracting schließt der Vermieter direkt mit einem Drittanbieter abschließen. Durch die Kooperation mit ortsansässigen, mittelständigen Handwerksbetrieben ergibt sich somit die Möglichkeit, einen Teil der Heizkosten einzusparen. Dies kommt natürlich auch dem Mieter zugute. Nachdem das Wärme-Contracting über Jahre rechtlich umstritten war, kommt durch eine Gesetzesänderung nun Schwung in die Sache.

Thema Mietnomaden: In den letzten Jahren stieg die Zahl der Mietnomaden – also Menschen, die Objekte mieten, nicht zahlen und mitunter auch noch die Mietsache verwüsten – immer weiter an, was die Vermieter auf die Barrikaden rief. Damit könnte nun Schluss sein. Eine Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Mieter, die trotz richterlicher Anordnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, künftig viel schneller zwangsgeräumt werden können.

Darüber hinaus werden im Laufe des Jahres 2013 weitere Änderungen in Mietrecht & Co. in Kraft treten, die bislang aber noch nicht abschließend geklärt sind. Darunter fallen beispielsweise die veränderten Konditionen bei den Mieterhöhungen. Hier ist insbesondere auf die Verabschiedung des neuen Mietrechtsänderungsgesetzt zu warten, welches den Vermietern vereinfachte Möglichkeiten zur Änderung der Mietpreise zusichern soll.


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