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Juni 2013

Was Sie als Immobilienbesitzer bei Hochwasserschäden beachten sollten

Die schrecklichen Hochwasser in Bayern und Teilen Ostdeutschlands haben es uns wieder einmal vor Augen geführt: Der Mensch ist gegen die Naturgewalten nahezu machtlos. Anders als im Jahr 2002 wussten die meisten Menschen schon Tage vorher, was auf sie zukommt, ändern konnten sie den Verlauf der Katastrophe dennoch nicht.

Die Schäden traten also zwangsläufig ein, und so hatte mancher Immobilienbesitzer genug Zeit, um sich darüber Gedanken zu machen, was nach Schadeneintritt zu tun ist.

Grundsätzlich gilt: Ein Schaden durch Hochwasser muss der zuständigen Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. In diesem Zusammenhang weisen die Versicherungsgesellschaften immer wieder darauf hin, dass der Schaden so gut wie möglich dokumentiert werden muss. Das bedeutet: Unbedingt Fotos machen! Und zwar so viele wie möglich.

Hilfreich kann es ebenfalls sein, Zeugen zu benennen und deren Aussagen zu dokumentieren. Nehmen Sie dazu z. B. mit Ihrem Handy kurze Videos mit den Zeugenaussagen auf und notieren Sie zusätzlich deren Namen und Adressen.

Defekte Gegenstände sollten auch nach der Dokumentation nicht sofort weggeworfen werden. In der Regel schicken die Versicherungen nach der Schadenmeldung einen Gutachter, der dann den genauen Umfang des Schadens dokumentiert. Einen perfekten Nachweis haben Sie, wenn Sie diesem Gutachter auch die Kaufrechnungen der defekten Gegenstände präsentieren können.

Unabhängig von der Pflicht zur Dokumentation des Schadens obliegt dem Versicherten auch noch eine Schadenminderungspflicht. Er hat also dafür zu sorgen, dass sich bei Eintritt des Schadens dieser nach Möglichkeit nicht auch noch vergrößert. Konkret bedeutet das: Auch wenn der Schaden bereits eingetreten ist, muss man – wenn keine unmittelbare Gefahr droht – alles versuchen, um weiteren Schaden zu verhindern. Dazu gehören Tätigkeiten wie das Abdichten von Fenstern oder auch das Beiseite räumen von gefährdeten Gegenständen, zum Beispiel Möbeln, Elektrogeräten etc. Wer diese Schadenminderungspflicht außer Acht lässt, riskiert (zumindest teilweise) seinen Versicherungsschutz.

Wer die hier gegebenen Ratschläge befolgt, für den besteht die Aussicht auf schnelle Hilfe von seinem Versicherer. So lassen sich zumindest die materiellen bzw. finanziellen Folgen des Hochwassers einigermaßen in den Griff bekommen.

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