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Juni 2013

Der optimale Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen von Hochwasser

In den letzten Wochen hat sich wieder einmal deutlich gezeigt: Vor den Folgen eines Hochwassers ist der Mensch nahezu machtlos. Er kann versuchen, sein Haus noch so gut zu schützen, die Kraft und die Flexibilität des Wassers sorgen dafür, dass sich dieses überall hin seinen Weg bahnt. Einmal im Haus, ist es dann nicht mehr aufzuhalten und zerstört nicht nur die Einrichtung, sondern auch die Substanz – also die Immobilie selbst.

Nachdem der erste Schock überwunden ist, kommt dann der zweite, wenn das Wasser wieder zurück geht und sich das ganze Ausmaß der Schäden an der Immobilie offenbart. Nicht nur, dass in der Regel Massen von Schlamm beseitigt werden müssen, fast immer hat das Wasser auch irreparable Schäden am Mauerwerk und an den elektrischen Einrichtungen im Haus hinterlassen.

Nach kräftezehrenden Aufräum- und Reinigungsarbeiten stellt sich dann die Frage, ob die Immobilie überhaupt noch zu retten ist, und – wenn ja – was das Ganze kostet. Überhaupt: die Kosten. Sie sind der wichtigste Faktor bei einem Hochwasserschaden. Da die Schadenssummen oftmals viele Zehntausend- oder gar Hunderttausend Euro betragen, kann einen solchen Schaden kaum jemand aus eigener Tasche regulieren. Hier kommen die Versicherungen ins Spiel.

So einfach, wie mancher sich das vorstellt, ist es allerdings nicht. Da auch für die Versicherungen große finanzielle Ausgaben bei Hochwasserschäden auf dem Spiel stehen (schließlich ist fast immer eine große Anzahl von Menschen betroffen), prüfen sie jeden Fall ganz genau und zahlen natürlich auch nur die Schäden, welche explizit durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

Es ist daher enorm wichtig, sich bereits vor dem Abschluss der entsprechenden Versicherungsformen umfassend zu informieren, um nicht hinterher sein persönliches „Waterloo“ erleben zu müssen. Alle Informationen dazu – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter und Vermieter – finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Hochwasserschutz für Immobilieneigentümer

Zunächst einmal einige grundsätzliche Fakten: Eine herkömmliche Gebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht bei Schäden durch Hochwasser. In ihr sind nur die sogenannten Leitungswasserschäden enthalten – also Schäden durch Wasser, das nicht von außen kommt.

Immobilieneigentümer tun also gut daran, eine spezielle Hochwasserversicherung abzuschließen. Oft wird diese auch als Elementarschadenversicherung bezeichnet. Es handelt sich hierbei in der Regel um eine Zusatzversicherung, die neben der bestehenden Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss.

Das Problem dabei: In Deutschland werden mittlerweile ca. 2 % aller Immobilien nicht mehr gegen Hochwasser versichert. Dabei handelt es sich um Immobilien, die sich in besonders hochwassergefährdeten Gebieten befinden. Besitzer solcher Immobilien schauen leider in die Röhre und sollten sich überlegen, ob es sich angesichts des immer extremeren Klimas in Deutschland letztendlich lohnt, die Immobilie dauerhaft zu halten.

Für alle anderen, bei denen das Auftreten eines Hochwassers zumindest nicht ganz unwahrscheinlich ist, sollte der Abschluss einer solchen Versicherung mittlerweile obligatorisch sein. Ein Problem könnten jedoch die Beiträge werden. Der Grund: Die Versicherungen teilen Deutschland in unterschiedliche Gefahrenzonen hinsichtlich des Auftretens von Hochwasser ein. Sie ahnen es: Je höher die Gefahrenzone, desto höher auch die Beiträge für eine Hochwasserschutz-Police. Wohl dem, der sich den Abschluss dieser Versicherung in einem hochwassergefährdeten Gebiet heute noch leisten kann!

Hochwasserschutz für Vermieter

Für Vermieter ist der Abschluss einer zusätzlichen Hochwasser- bzw. Elementarschadenversicherung besonders wichtig. Der Grund: Sie sind verpflichtet, für die Wiederherstellung des Wohnraums ihrer Mieter zu sorgen. Dies betrifft alle gebäudefesten Einrichtungen, Ausnahmen sind also lediglich Schönheitsreparaturen sowie die Einrichtung der Mieter. Kann der Vermieter dies nicht gewährleisten, so hat der Mieter das Recht, die Miete so lange zu mindern, bis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

Beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese ausdrücklich für vermietete Immobilien geeignet ist. Manche Versicherungsgesellschaften machen hier einen Unterschied und bieten verschiedene Policen für selbstgenutzte und für vermietete Immobilien an. Letztere sind dann in der Regel etwas teurer, weil bei Immobilien, die von mehreren Parteien genutzt werden, meist auch die Schadenssummen höher sind.

So viel zum Sonderfall „Hochwasserschutz für Vermieter“. Alles andere hier Gesagte gilt sowohl für Vermieter als auch für Selbstnutzer gleichermaßen.

Hochwasserschutz für Mieter

Auch als Mieter ist man von Schäden durch Hochwasser im gleichen Ausmaß betroffen, wie ein Vermieter oder Immobilieneigentümer. Allerdings ergibt sich hier bei der Regulierung der Schäden eine Teilung: Dem Vermieter obliegt es, alle Schäden am Gebäude sowie den gebäudefesten Einrichtungen zu regulieren. Darum muss sich der Mieter also nicht kümmern.

Sehr wohl zuständig ist er allerdings für die Regulierung der Schäden an seinem eigenen Inventar. Dazu gehören alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, aber auch (lose) Teppiche und vieles mehr.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, kann der Mieter seine Mietzahlungen entsprechend mindern – zumindest so lange, bis die Schäden behoben sind. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, die entstandenen Schäden möglichst schnell zu melden, und zwar sowohl dem Vermieter als auch der Versicherung. Außerdem sollte jeder Schaden fotografiert werden, je mehr Details auf den Fotos zu sehe sind, desto besser.

Wie man sieht, lohnt es sich auch für Mieter in den meisten Fällen, eine zusätzliche Hochwasser- oder Elementarschadenversicherung abzuschließen. Doch Achtung: In diesem Fall muss eine solche Versicherung als Zusatz zu einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Die Prämien für diese Zusatzversicherung sind meist günstiger als solche für Immobilienbesitzer, da die Schäden am Hausrat naturgemäß geringer sind als an der Immobilie.

Was tun, wenn die Versicherung die Prämien erhöht oder kündigt?

Für viele Versicherte ergibt sich ein großes Problem, wenn die Versicherungsgesellschaft nach einem Hochwasserschaden die Beiträge exorbitant erhöht. Und das passiert in vielen Fällen. Dann bleiben dem Versicherten im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten: die Preiserhöhung hinnehmen oder von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und die Police kündigen.

Doch Vorsicht: Fall Sie beabsichtigen, danach in zu einem anderen Versicherer zu wechseln und dort wieder eine Hochwasser- bzw. Elementarschadenversicherung abzuschließen, könnten sie in die Röhre schauen. Wie bereits erwähnt, nehmen viele Versicherungen nur solche Neukunden auf, bei denen in der Vergangenheit (z. B. innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren) kein Schaden vorlag.

Sie sollten also nicht vorschnell handeln und bei einem Wechselwunsch zunächst anderen Versicherungsgesellschaften kontaktieren bzw. um einen Vertragsabschluss bitten, bevor Sie die alte Hochwasserversicherung kündigen.

Das hier Gesagte gilt natürlich nur, wenn Sie noch eine Wahl haben. Viele Versicherer machen nach einer Hochwasserschadenregulierung ebenfalls von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch. In diesem Fall können Sie nichts mehr tun. Eine Weiterversicherung bei einem anderen Versicherer wird schwer werden, da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Vorschäden und vom Versicherer gekündigte Verträge bei einem Neuabschluss anzugeben.

Zum Schluss noch ein Tipp für Versicherte aus den neuen Bundesländern: Wenn Sie sich noch zu DDR-Zeiten in einer Wohngebäudeversicherung versichert haben, sind Hochwasserschäden automatisch mitversichert. Diese Policen wurden nach der Wende vom Allianz-Konzern übernommen. Allerdings gibt es laut dem Bund der Versicherten (BdV) auch hier Ausschlüsse, zum Beispiel Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation. Diese werden grundsätzlich nicht ersetzt.

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