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Alle Jahre wieder: Worauf Sie bei der Heizkostenabrechnung achten müssen

Ein Winter ohne Heizen? Undenkbar. In den letzten Jahren geht regelmäßig ein Gespenst um, das den Namen Heizkostenabrechnung trägt. Und das hat seinen Grund: Die Energiekosten steigen und steigen immer weiter, ein Ende ist kaum abzusehen. Da trauen sich manche Menschen schon gar nicht mehr, überhaupt einen längeren Blick auf die Heizkostenabrechnung zu werfen.

Genau das sollten sie aber tun. Es gibt nämlich einige Dinge, die man bei der Prüfung der Heizkostenabrechnung beachten sollte. Doch bevor wir dazu kommen, hier einige grundsätzliche Fakten:

Bereits im ersten Quartal 2013 zeichnete sich durch die anhaltende Kälteperiode ab, dass die Energiekosten in diesem Jahr wohl etwas höher als gewohnt ausfallen würden. Dann kamen auch noch die stetig steigenden Energiepreise hinzu, so dass sich viele Verbraucher in diesem Winter auf einen happigen Betrag einrichten dürften.

Welche Rahmenbedingungen gelten für die Heizkostenabrechnung?

Welche Inhalte eine Heizkostenabrechnung aufweisen und wie diese aufgebaut sein muss, all das ist in der sogenannten Heizkostenverordnung geregelt. Sie besagt unter anderem, dass in Wohngebäuden mit zentraler Heizungs- sowie Warmwasserversorgung und in Gebäuden, die mit Fernwärme versorgt werden, die Heizkosten auf die Mieter bzw. Eigentümer des Hauses verteilt werden müssen. Der Abrechnungszeitraum beträgt dabei immer zwölf Monate, allerdings müssen diese nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Grundsätzlich gilt: Die Heizkostenabrechnung ergibt sich anhand des individuellen Verbrauchs, und dieser muss in den entsprechenden Dokumenten genau aufgeschlüsselt werden. Pauschale Angaben sind also nicht ausreichend. Mieter sollten vor allem darauf achten, was der Vermieter in der Heizkostenabrechnung auf sie umlegt. So dürfen beispielsweise Kosten für eine Öltankversicherung, allgemeine Stromkosten (etwa für Türklingeln oder Treppenhausbeleuchtung) sowie Kontoführungsgebühren nicht in der Abrechnung auftauchen.

Übrigens: Jeder Mieter hat das Recht, bei seinem Vermieter sämtliche Unterlagen einzusehen, auf deren Basis die Heizkostenabrechnung erstellt wurde. Erweist sich diese als unvollständig oder falsch, muss der Mieter erst zahlen, wenn ihm vom Vermieter eine korrekte Abrechnung vorgelegt wird.

November 2013


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