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Genossenschaftswohnungen: Segen oder Fluch?

Insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten steigen die Mieten inzwischen seit Jahren kontinuierlich an. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, die ausufernden Mietkosten dadurch zu kompensieren, dass er in eine ländliche Region umzieht. Trotzdem hat mittlerweile ein Großteil der Bevölkerung Probleme damit, die Mieten und Nebenkosten noch irgendwie gestemmt zu bekommen.

Kein Wunder, dass Alternativen zu den herkömmlichen Modellen von Mietimmobilien stets gefragt sind. In den Augen vieler Experten könnten Genossenschaftswohnungen eine solche Alternative darstellen. Doch worum handelt es sich überhaupt bei einer Genossenschaftswohnung, und was unterscheidet sie von einer herkömmlichen Mietwohnung?

Genossenschaftswohnungen gibt es inzwischen seit vielen Jahrzehnten in Deutschland. Das dahinter stehende Prinzip ist einfach zu verstehen: Bevor der Interessent als Mieter in eine Genossenschaftswohnung einziehen kann, muss er zunächst Anteile an eben dieser Genossenschaft erwerben. Bei solchen Anteilen spricht man auch von einer Einlage, welche in der Regel zwischen 100.- und 1.000.- Euro beträgt. Nach Erwerb der Einlage erhält der Käufer das Recht, in eine Wohnung aus dem Bestand der Genossenschaft einzuziehen.

Sämtliche weiteren Fakten, zum Beispiel das Erstellen eines Mietvertrages etc., unterscheiden sich nun nicht mehr von einer herkömmlichen Mietwohnung. Allerdings spricht man bei Genossenschaftswohnungen in der Regel von einem Nutzungsvertrag. Viel interessanter ist es jedoch, die positiven Aspekte von Genossenschaftswohnungen hervorzuheben. Der wichtigste: Die Mieten liegen in der Regel deutlich unterhalb derer für übliche Mietwohnungen. Dies erklärt sich dadurch, dass die Genossenschaft kein gewinnorientiertes Unternehmen ist, sondern vorrangig von den Einlagen ihrer Mitglieder lebt. Dadurch können die Mieten niedriger als üblich gehalten werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass der Mieter in einer Genossenschaftswohnung in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht besitzt. Eine Kündigung wie bei einer herkömmlichen Mietwohnung, z. B. wegen Eigenbedarf, ist somit ausgeschlossen. Allerdings kann es heute relativ lange dauern, bis man nach Erwerb der Einlage eine Genossenschaftswohnung bekommt. Zudem hat die Genossenschaft bei einem späteren Auszug bis zu zwei Jahre lang Zeit, die eingezahlte Einlage wieder zu erstatten. Daraus kann sich ein handfester Nachteil für den Mieter ergeben, wenn etwa eine Kaution für die neue Wohnung gezahlt werden muss.

Dezember 2013


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