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Staatliche Förderungen im Bereich der Haustechnik

Wer eine neue Immobilie baut oder auch ein bereits bestehendes Objekt energetisch saniert, der muss zunächst einmal einen nicht unerheblichen Geldbetrag für die entsprechende Haustechnik investieren. Da kommt es doch sehr gelegen, dass für besonders energiesparende haustechnische Anlagen zahlreiche Förderungsmöglichkeiten existieren.

Zu unterscheiden ist in diesem Zusammenhang zunächst zwischen der direkten und der indirekten Förderung. Die direkte Förderung ergibt sich, wenn bereits beim Kauf der Anlage finanzielle Zuschüsse gewährt werden. Der Betrag, den der Hausbauer beziehungsweise Sanierer investieren muss, verringert sich also dementsprechen. Bei der indirekten Förderung dagegen muss er zunächst den vollen Betrag für die haustechnische Anlage vorlegen, kann sich jedoch davon wiederum Kapital in Form von steuerlichen Erleichterungen zurückholen.

Im Bereich der direkten Förderung gibt es sowohl Programme vom Bund als auch von den Ländern und Kommunen. Größter Förderer bei den Programmen des Bundes ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau - kurz: KfW. Sie hält zahlreiche Programme für energetisches Bauen und/oder Sanieren bereit. Einige davon sind:

Auch die einzelnen Bundesländer bieten Fördermittel an, die in Form von Zuschüssen oder auch durch besonders günstige Kredite gewährt werden. Insbesondere beim Austausch bereits vorhandener Heizungsanlagen gegen umweltfreundlichere und energiesparendere Modelle werden hier Fördermittel gewährt. Die einzelnen Programme aufzuzählen, würde hier jedoch zu weit führen. Erste Ansprechpartner sind die dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes, z. B. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Über diese erfährt der Bauherr beziehungsweise Sanierer auch, welche Fördermittel die einzelnen Kommunen in Deutschland zur Verfügung stellen. Auch sie bezuschussen beispielsweise den Austausch alter Heizungsanlagen gegen umweltfreundlichere und energiesparendere neue Modelle.

Haustechnik und der Fiskus

Wir haben es bereits im vorigen Artikel angeschnitten: Wer heute neu baut und in diesem Zuge eine besonders umweltschonende und energiesparende Haustechnik-Anlage verbaut, wird durch steuerliche Erleichterungen gefördert. Dies gilt auch für Besitzer bereits bestehender Immobilien, die eine vorhandene Anlage gegen modernere Komponenten austauschen.

So besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine neue Heizungsanlage steuerlich über einen längeren Zeitraum abzuschreiben. Wer zusätzlich eigenen Strom erzeugt, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage, der hat die Möglichkeit, den Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen und erhält dafür eine entsprechende Vergütung. Es ist jedoch auch möglich, den Strom für den Eigenverbrauch in Akkus zu speichern. Auch hierfür erhält der Besitzer der Anlage eine spezielle Vergütung, diese wird auch „Solarvergütung“ genannt und ist im „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) festgelegt.

Kurioserweise belohnt dieses Gesetz in Deutschland Menschen, die einen besonders hohen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms haben. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass private Verbraucher mit einem Eigenverbrauchsanteil von mehr als 30 % in der Regel nur dann erreichen, wenn sie den überschüssig erzeugten Strom in Form von Akkus zu Hause speichern. Der Staat fördert die mit Akkus ausgestatteten Anlagen, weil sie sich besser für das zukünftige, sogenannte intelligente Stromnetz eignen.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Kunden, die sowohl Strom in das öffentliche Netz einspeisen als auch Strom für den Eigenbedarf vergütet haben möchten, zwei verschiedene Zähler benötigen. Die Mengen des verbrauchten beziehungsweise ins Netz eingespeisten Stroms müssen also getrennt erfasst werden. Zudem muss eine solche Anlage bei der Bundesnetzagentur zunächst angemeldet werden.

Grundsätzlich muss selbst erzeugter Strom, der im Anschluss verkauft werden soll, versteuert werden. Die so erzielten Einnahmen müssen also im Rahmen der Jahressteuererklärung als Gewinn angegeben und entsprechend des persönlichen Steuersatzes versteuert werden.

Wichtig: Eine unabhängige Beratung

Haben auch Sie vor, Ihr Heim mit modernerer Haustechnik auszustatten? Oder sind Sie Bauherr und möchten von Anfang an auf eine energiesparende Anlage setzen? Dann ist es zunächst wichtig, sich unabhängig beraten zu lassen.

Doch wo erhält man eine solche Beratung?

Viele wenden sich zunächst an einen Handwerker beziehungsweise eine Haustechnik-Firma, die sie unter Umständen schon seit vielen Jahren im Rahmen der Wartung ihrer Anlage kennen. Doch Vorsicht: Nicht immer sind Handwerker und Heizungsbaufirmen in diesem Fall die richtigen, weil unabhängigen Ansprechpartner. Der Grund: Viele von ihnen haben Verträge mit den Herstellern von haustechnischen Anlagen und versuchen daher, dem Kunden genau die Anlage eben jenes Herstellers schmackhaft zu machen. Dadurch erhält dieser natürlich keinen objektiven Überblick über alle auf dem Markt befindlichen Modelle und Lösungen.

Besser ist es, sich mit seinem Anliegen an einen unabhängigen Energieberater zu wenden. Als solcher könnte beispielsweise ein Bausachverständiger zum Einsatz kommen, der sich in diesem Bereich spezialisiert hat.

Wichtig ist, dass die jeweilige Anlage genau auf den Haustyp und alle vor Ort vorhandenen Gegebenheiten abgestimmt wird. Auch eine Kombination verschiedener Anlagemodelle kann durchaus Sinn machen, allerdings nicht bei jedem beliebigen Objekt. Natürlich spielen auch die persönlichen Finanzen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die richtige haustechnische Anlage zu finden. Denken Sie in diesem Zusammenhang langfristig und beziehen Sie auch die durch die modernere und energiesparendere Technik einhergehende Wertsteigerung der Immobilie mit ein.

Neben den Informationsmöglichkeiten durch echte Fachleute sollten Sie sich jedoch auch selbst auf diesem Gebiet schlau machen. Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Portale, die einen Einblick in alle Belange der modernen Haustechnik geben. Hier erhalten Sie fundierte und völlig kostenlose Informationen in großer Fülle.

Staatliche Förderungen im Bereich der Haustechnik Update 2023

Das immer dringlicher werdende Problem der Klimaerwärmung und ihren Folgen sorgt bei der Bundesregierung für Handlungsbedarf. Dies manifestiert sich vor allem im Gebäudeenergiegesetz, (GEG), das zum 1. November 2020 in Kraft trat, sowie der BEG, der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zum 1. Juli 2021 überarbeitet wurde.

Die BEG ist nun vorzugsweise auf die Förderung von Sanierungsmaßnahmen ausgerichtet. Etwa 60 % aller bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland mit einem Alter von mehr als 15 Jahren sind auf energetischer Ebene unzureichend ausgestattet. Rund 25 % dieser Gebäude sind in einem so schlechten Zustand bezüglich Energieeffizienz, dass für sie bei der Förderung zum 22.09.2022 eine neue Gebäudekategorie eingeführt wurde, die WPB oder Worst Performing Building. Eigentümer solcher Gebäude erhalten bei der Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus auf die normale Förderung durch KfW oder BAFA zusätzliche 5 % auf die förderfähigen Investitionen. Das betrifft vor allem überwiegend ungedämmte Gebäude, die vor 1975 errichtet wurden. Die strengen Vorgaben des GEG sollen zusammen mit den erhöhten und ausgeweiteten Fördermitteln aus der BEG die energetische Modernisierung in Deutschland beschleunigen.

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