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Erwerbskosten

Als Erwerbskosten bezeichnet man grundsätzlich alle Kostenpositionen, die direkt mit dem Erwerb beziehungsweise dem Bau einer Immobilie in Verbindung stehen. Vorrangig sind hier natürlich die Kosten für das Gebäude selbst zu nennen, allerdings gibt es noch zahlreiche andere Kostenpositionen, die in diesem Zusammenhang anfallen.

So muss sich der Immobilienkäufer beispielsweise darüber im Klaren sein, dass ein nicht unerheblicher Betrag für die Grunderwerbsteuer fällig werden wird. Hinzu kommen noch Kosten für die Finanzierung der Immobilie, die Inanspruchnahme eines Notars sowie eine eventuelle Maklerprovision. Einige Einzelheiten dazu möchten wir Ihnen im Detail erläutern:

Grunderwerbssteuer:

Die Grunderwerbsteuer wird von staatlicher Seite beim Erwerb eines Grundstücks berechnet. Der Steuersatz dafür betrug einmal einheitlich 3,5%. Doch in den letzten Jahren sind einige Bundesländern dazu übergangen ihre klammen Kassen mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu füllen. Alle damit in Verbindung stehenden Vorschriften sind im Grunderwerbsteuergesetz niedergelegt. Grundsätzlich muss die Grunderwerbsteuer nur beim Kauf von inländischen Grundstücken entrichtet werden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Kaufvertrag, in dem der Käufer das Grundstück vom Verkäufer übereignet bekommt. Die Grunderwerbsteuer fällt also schon mit Abschluss dieses Vertrages an - völlig unabhängig davon, wann der eigentliche Kaufpreis für das Grundstück beziehungsweise die Immobilie bezahlt wird.

Welche Kostenpositionen können sonst noch im Rahmen der Erwerbskosten anfallen?

Den Hauptanteil der für eine Immobilie zu entrichtenden Kosten machen sicherlich die Immobilie selbst sowie die Grunderwerbsteuer aus. Darüber hinaus können auch die Kosten für die Finanzierung der Immobilie einen nicht unerheblichen Anteil an den Gesamterwerbskosten ausmachen. Es kommt hier immer darauf an, in welcher Form und wie lange die Immobilie finanziert wird. Bei relativ kurzfristigen Finanzierungsformen in Verbindung mit niedrigen Zinssätzen werden die Finanzierungskosten nicht exorbitant hoch zu Buche schlagen. Wer dagegen seine Immobilie über einen langen Zeitraum zu womöglich noch hohen Zinssätzen finanziert, muss mit erheblichen Finanzierungskosten rechnen. Kurzum: Beim Kauf einer Immobilie sollte jeder alle Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Immoblienkauf beachten.

Reisekosten:

Nicht zu vergessen sind auch Kostenpositionen, die bereits vor dem eigentlichen Erwerb der Immobilie anfallen, aber trotzdem zu den Erwerbskosten gerechnet werden. Damit sind beispielsweise Reisekosten gemeint, die im Rahmen von Besichtigungsterminen für Immobilien anfallen. Viele Immobilienkäufer werden diese Kostenpositionen gar nicht auf ihrem Zettel haben.

Bewertungskosten:

Weiterhin können vor dem Kauf der Immobilie umfangreiche Bewertungskosten anfallen, wenn zum Beispiel zunächst von einem Sachverständigen ein Gutachten über den realen Wert der Immobilie angefertigt werden muss. Gleiches gilt, wenn sich der Interessent beispielsweise von einem Architekten beraten lässt, der womöglich auch beim Besichtigungsterminen mit anwesend ist. Einen Architekten mitzunehmen und diesem für seinen Aufwand ein Stundenhonorar zu bezahlen kann sich schon lohnen, da dieser doch Mängel schneller erkennt, ggf. auf Ausbau bzw. Umbaufragen gleich vor Ort eine Einschätzung geben kann.

Maklerprovision:

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss außerdem mit nicht geringen Kosten für die Maklerprovision gerechnet werden. Sofern Sie die Immobilie von privat erwerben, fällt diese Kostenposition natürlich weg. Der überwiegende Teil an Bestandsimmobilien wird jedoch immer noch über Makler verkauft, die für ihre Dienste eine entsprechende Provision berechnen, welche sich an der Höhe des Kaufpreises der Immobilie bemisst und einen gewissen Prozentsatz von diesem Preis beträgt. Eine übliche Provision für hierbei 4 – 7 Prozent des Kaupreises. Dies soll jedoch nur ein grober Richtwert sein, der mitunter deutlich nach oben und unten variieren kann - je nach Angebot und Nachfrage. Außerdem kann es eklatante regionale Unterschiede geben, da von diesen Gegebenheiten ebenfalls die Höhe der Maklerprovision abhängt. In Berlin zum Beispiel beträgt die Maklerprovision üblicherweise ca. 7% zzgl. MwSt., in Baden-Württemberg um die 3,5% zzgl. MwSt., da hier der Käufer bzw. Verkäufer die Provision je zur Hälfte an den Makler bezahlen. Aber auch Maklerprovisionen sind verhandelbar, je nachdem wie sich die Marktlage gerade ergibt und wie lange ein Makler schon versucht ein Objekt endlich zu verkaufen.


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