Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Folgekosten beim Hauskauf

Mit den Kosten für den Erwerb einer Immobilie und den daraus resultierenden weiteren Kostenpositionen wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Finanzierungskosten und eventuelle Maklerprovisionen ist es leider noch nicht getan. Für Immobilienkäufer kommen außerdem noch umfangreiche Folgekosten hinzu, die unbedingt ebenfalls in der eigenen Kostenkalkulation berücksichtigt werden sollten.

Neben Versicherungen aller Art, die für das neu erworbene Gebäude abgeschlossen werden müssen, können Folgekosten auch aus der Grundsteuer, eventuellen Erschließungskosten sowie Kosten für Instandhaltungsarbeiten und für die Verwaltung der Immobilie bestehen.

Erschließungskosten

Hervorzuheben ist dabei der so genannte Erschließungsbeitrag, welcher insbesondere bei neu gebauten Immobilien zum Tragen kommt. Es handelt sich hierbei um eine Kommunalabgabe, die vom Grundstückseigentümer zu entrichten ist. Mit diesem Kapital finanziert die Kommune die Erschließung eines neuen Baugrundstücks.

Doch worum handelt es sich überhaupt bei einer Erschließung?

Um eine Immobilie bauen und anschließend nutzen zu können, muss das betreffende Grundstück zunächst an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise die Kanalisation, die Wasserversorgung sowie die Versorgung mit Elektrizität, Gas und ähnliches. Hinzu kommen können außerdem noch das so genannte Wegenetz, das heißt die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstücks, so dass dieses über öffentliche Straßen überhaupt erreichbar wird. Dazu gehören auch Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung sowie Parkflächen.

Ein solcher Erschließungsbeitrag kann übrigens nicht nur Bauherren treffen, sondern auch Käufer von Bestandsimmobilien. In diesem Fall spricht man allerdings nicht mehr von einem Erschließungsbeitrag, sondern vom so genannten Ausbaubeitrag. Dieser stellt eine finanzielle Beteiligung des Grundstückseigentümers dar, die für die Erneuerung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur entrichtet werden muss. Mit diesem Kapital werden beispielsweise Straßen oder Gehwege saniert, beziehungsweise die Kanalisation entsprechend erneuert.

Versicherungen

Weiterhin wurden im Rahmen der Folgekosten bereits die unbedingt notwendigen Versicherungen für die Immobilie angesprochen. In erster Linie sind hier die Gebäudeversicherung sowie die Hausratversicherung zu nennen. Die Gebäudeversicherung sorgt dafür, dass alle am Gebäude entstehenden Schäden - z. B. durch die Einwirkung höherer Gewalt oder elementarer Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel, Erdbeben etc. - abgedeckt werden. Wird beispielsweise das Hausdach durch einen Sturm beschädigt oder vollständig abgedeckt, so kommt die Gebäudeversicherung für die Regulierung des Schadens auf. Ebenso wichtig ist die Hausratversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Gegenstände im Haushalt, welche nicht zum Gebäude selbst gehören, ebenfalls abgesichert sind. Dies gilt sowohl für die bereits angesprochenen Schäden aus Elementarereignissen und höherer Gewalt, aber auch für Schäden, die beispielsweise durch einen Einbruch und/oder Diebstahl entstehen.

Zu beachten ist, dass in einigen Gebieten Deutschlands spezielle Zusatzversicherungen abgeschlossen werden sollten. So übernimmt beispielsweise die Gebäudeversicherung in besonders hochwassergefährdeten Gebieten in der Regel nicht die Regulierung von Hochwasserschäden. Zu diesem Zweck muss eine Zusatzpolice abgeschlossen werden, die sich meist „Hochwasserversicherung“ nennt.

Instandhaltung

Weiterhin zählen zu den Folgekosten alle Ausgaben, die für die Instandhaltung der Immobilie aufgewendet werden müssen. Diese sind übrigens nicht mit den Kosten für Instandsetzungsarbeiten zu verwechseln. Während bei Instandhaltungsarbeiten dafür gesorgt wird, dass Schäden gar nicht erst entstehen, werden Instandsetzungsarbeiten bei bereits vorhandenen Schäden vorgenommen. Für diese Kostenpositionen sollte der Immobilieneigentümer unbedingt ausreichende Rücklagen bilden - insbesondere dann, wenn eine Bestandsimmobilie erworben wird, die vielleicht sogar schon etwas älter ist.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de