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Die Aufgaben des Notars

Wie bereits angedeutet, verlangt der Gesetzgeber in Deutschland zwingend das Einschalten eines Notars, um einen rechtlich verbindlichen Immobilienkaufvertrag aufzusetzen. Grund dafür ist die oft sehr komplexe Gestaltung eines solchen Geschäfts, welche nicht zulässt, dass wenig erfahrene Personen einen entsprechend Kaufvertrag selbst aufsetzen.

Der Notar hat also die Aufgabe, einen rechtsgültigen und für beide Seiten akzeptablen Kaufvertrag für die Immobilie aufzusetzen. Er verfügt über genügend Erfahrung, um zu wissen, welche Fakten im Kaufvertrag unbedingt aufgeführt sein sollten, damit es nach der Transaktion nicht zu Problemen oder Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern kommt.

Bei den meisten Immobiliengeschäften verfolgt der Notar einen ganz klaren Ablauf, der in etwa wie folgt aussieht:

  1. Vorabentwurf des Kaufvertrags

    Der Notar lässt sich zunächst von beiden Parteien die wichtigsten persönlichen Daten sowie alle relevanten Daten zur Immobilie geben und fertigt daraus einen Vorabentwurf für den Kaufvertrag an. Meist wird dieser Vorabentwurf durch den Verkäufer der Immobilie in Auftrag gegeben. Er entscheidet zunächst auch, ob der Entwurf seinen Vorstellungen und Anforderungen entspricht. Sofern dies der Fall ist, wird der Entwurf auch dem Kaufinteressenten zugesendet, der sich in der Folge ebenfalls mit diesem beschäftigen und dabei prüfen kann, ob der Vertragsentwurf seinen Vorstellungen entspricht.

  2. Unterschreiben der Verträge

    Sobald beide Seiten mit dem Vertragsentwurf zufrieden sind, kann der eigentliche Notartermin anberaumt werden. An diesem Termin wird nichts anderes getan, als dass beide Parteien den vorgefertigten Vertragsentwurf unterschreiben. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, dass jede Partei selbst anwesend ist, es kann auch ein Stellvertreter geschickt werden.

  3. Auflassungsvormerkung

    Ist der Kaufvertrag unterzeichnet, wird der Notar als nächstes die so genannte Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen. Dies ist quasi der Antrag auf die Übertragung des Eigentums. Er verbietet es auch dem Verkäufer, die Immobilie ab diesem Zeitpunkt anderweitig zu veräußern.

  4. Zahlung des Kaufpreises

    Sobald die Auflassungsvormerkung gestellt ist, wird der Notar dem Käufer eine Zahlungsaufforderung zusenden. Für den Käufer besteht nun eine festgelegte Frist, innerhalb derer er den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen muss. Sobald der Kaufpreis gezahlt ist, wird die endgültige Umschreibung des Eigentums wiederum durch den Notar erfolgen. Der Käufer wird nun in das Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie eingetragen.

  5. Eintrag eventueller Grundschulden

    Sofern der Käufer der Immobilie ein Finanzierungsmodell gewählt hat, bei dem ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt, so wird dies der Notar ebenfalls erledigen. Den Nachweis über den Eintrag der Grundschuld kann der Käufer schließlich an sein Kreditinstitut weitergeben, das daraufhin das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie auszahlen kann. In der Regel werden die Eintragung der Grundschuld sowie die Auflassungsvormerkung zusammen erledigt.


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