Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Im Immobilienbereich ist der Abschluss eines Kaufvertrags in der Regel etwas schwieriger, als wenn beispielsweise ein Kraftfahrzeug verkauft wird. Hier kann nicht einfach ein vorgedruckter Kaufvertrag verwendet werden, der von beiden Parteien unterschrieben wird und anschließend gültig ist. Beim Kauf einer Immobilie ist zwingend der Gang zum Notar erforderlich, der dann den Kaufvertrag aufsetzt und den weiteren Prozess des Immobilienkaufs begleitet.
Es gibt also keinen Musterkaufvertrag, den wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung stellen können und der für alle Arten von Immobilienkäufen bzw. –verkäufen gilt. Ein Immobilienkauf ist eine sehr individuelle Sache, woraus resultiert, dass der Notar für jede Transaktion einen eigens ausgearbeiteten Kaufvertrag anfertigen muss.
Der Notar wird also im ersten Schritt einen Entwurf des Kaufvertrags anfertigen, den er anschließend beiden Parteien zur Verfügung stellt. Nur wenn beide Parteien mit diesem Vorabentwurf zufrieden sind, kann der Abschluss des Kaufvertrages vollzogen werden. Andernfalls ist der Vertrag so lange umzugestalten, bis beide Parteien damit zufrieden sind. Dabei steht es beiden Parteien selbstverständlich zu, den Vorabentwurf des Kaufvertrags von einem Experten - beispielsweise einem Anwalt - begutachten zu lassen, bevor sie ihr Einverständnis dazu geben.
Der Vorabentwurf des Kaufvertrags hat jedoch noch weitere Funktionen. Er spielt auch für die Bewilligung einer Finanzierung für die Wunschimmobilie eine große Rolle. Viele Kreditinstitute verlangen Einsicht in den Vorabentwurf des Kaufvertrags, bevor sie die Finanzierung der Immobilie letztendlich bewilligen.
Dass ein solcher Kaufvertrag für eine Immobilie in der Regel wesentlich umfangreicher ausfällt, als wenn beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, dürfte klar sein. Nicht selten umfasst ein notariell angefertigter Kaufvertrag für eine Immobilie mehr als 50 Seiten. Außerdem müssen sich beide Parteien darüber bewusst sein, dass es durchaus mehrere Wochen dauern kann, bis der Kaufvertrag so ausgefertigt ist, dass beide Parteien damit zufrieden und somit bereitet zur Unterschrift sind.
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