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Immobilienkauf: Kaufpreisverhandlung, der Kaufvertrag bzw. Notarvertrag

Gestaltung der Kaufpreisverhandlungen

Wenn Sie ein zu Ihren Vorstellungen und Anforderungen passendes Objekt gefunden haben und im Anschluss echte Kaufabsichten hegen, beginnt die aufregende Phase der Kaufpreisverhandlungen mit dem Verkäufer der Immobilie. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer eigentlich einen Festpreis für die Immobilie angesetzt hatte. Grundsätzlich sind auch solche Festpreise immer verhandelbar, der Verkäufer möchte durch die Festsetzung eines Preises in der Regel lediglich erreichen, möglichst keine Verhandlungen dieser Art führen zu müssen. Es kann Ihnen jedoch niemand verbieten, trotzdem um den Preis zu feilschen. Je weniger Interesse von Seiten anderer am Objekt besteht, desto höher sind Ihre Chancen, trotz Festpreis gute und erfolgreiche Nachverhandlungen zu führen.

Das Ziel einer guten und fairen Kaufpreisverhandlung sollte auf der Hand liegen: Beide Seiten müssen mit dem erzielten Preis zufrieden sein. Dabei möchte der Verkäufer selbstverständlich das maximale Kapital aus der Immobilie herausholen, während der Käufer einen möglichst niedrigen Preis bezahlen will. Die beste Strategie zum Finden eines Kompromisses in diesem Fall ist es, sich von den beiden Extremposition in langsamen Schritten aufeinander zuzubewegen. Allerdings ist dies meist leichter gesagt als getan. Worauf Sie sonst noch bei der Gestaltung der Kaufpreisverhandlungen für Ihre Wunschimmobilie achten sollten und wie ein Notarvertrag dann den Kauf besiegelt, erfahren Sie in den weiteren Abschnitten.


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