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Damit sie ihre eigene Betriebskostenabrechnung überprüfen können, haben Mieter einen Anspruch darauf, die Verbrauchsdaten der Nachbarn einzusehen. Diese Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht (Aktenzeichen 67 s 164/13 jüngst getroffen. Das gilt zumindest in dem Fall, wenn die Richtigkeit der Abrechnung nicht anderweitig überprüft werden kann.
Anlass für diese Entscheidung war der Fall eines Mieters, der 1.161 Euro Betriebskosten nachzahlen sollte. Er hatte sich zunächst geweigert, weil er den Eindruck hatte, dass die Abrechnungsunterlagen unvollständig seien. Deshalb wollte er auch die Verbrauchsdaten der anderen Mieter einsehen, was vom Vermieter verweigert wurde. Dieser erhob Zahlungsklage und legte die Unterlagen erst vor dem Landgericht Berlin vor.
Vorlage ist keine Gefälligkeit
Die Richter stellten fest, dass die Vorlage der Unterlagen keine Gefälligkeit sei. Der Mieter habe vielmehr einen Anspruch darauf, weil er die Richtigkeit seiner Abrechnung nur überprüfen könne, wenn er die einzelnen Verbrauchsdaten der übrigen Mieter kenne.
Auch wenn die Abrechnung korrekt ist wie in diesem konkreten Fall, lohnt es sich für die Mieter durchaus, die Nachbarschaft unter die Lupe zu nehmen. Zwar ist es für die Nebenkostenabrechnung unerheblich, ob ausschließlich Privatleute im Haus wohnen oder auch Gewerbetreibende angesiedelt sind. Auch eine getrennte Abrechnung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Lediglich wenn einzelne Arten der Nebenkosten eine deutliche Mehrbelastung für die Mieter bringen, sei dies notwendig, so der Bundesgerichtshof. Der Grund: In einigen Fällen verursachen gewerblich genutzte Räume erheblich höhere Nebenkosten als Wohnraum, dies müsse der Vermieter bei der Verteilung der Kosten berücksichtigen. "Mieter müssen nicht die hohen Müllkosten bezahlen, wenn diese auf den Supermarkt im Erdgeschoss zurückgehen", nennt Sylvia Sonnemann vom Hamburger Mieterschutzverein "Mieter helfen Mietern" ein Beispiel.
Die Beweislast liegt allerdings beim Mieter. Sofern die Nebenkosten nicht getrennt abgerechnet wurden, sollten die Mieter die konkreten Zahlen für den Gewerbebetrieb erfragen, rät der Deutsche Mieterverein in Berlin.
August 2014
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