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Immobilienmakler und die Angst vor dem Bestellerprinzip

Im ersten Halbjahr 2015 wird voraussichtlich Schluss sein mit dem herkömmlichen Prinzip der Bezahlung eines Immobilienmaklers. Im Zuge der sogenannten Mietpreisbremse und des dahinter stehenden Gesetzes sieht die große Koalition in Deutschland vor, zukünftig demjenigen die Maklerkosten aufzuerlegen, der diesen auch beauftragt bzw. bestellt hat. Dabei spricht man auch vom Bestellerprinzip.

Konkret bedeutet das: Bislang war in fast allen Fällen der Käufer bzw. Mieter dazu verpflichtet, die Maklerkosten zu übernehmen. Zukünftig wird ihm diese Pflicht nur noch dann obliegen, wenn er selbst den Makler mit der Suche nach einem geeigneten Objekt beauftragt und durch diesen Makler letztendlich auch ein Mietvertrag bzw. Kaufvertrag zustande kommt. In allen anderen Fällen - und das sind mit Abstand die meisten - muss der Vermieter oder Verkäufer die Maklerkosten übernehmen - nämlich immer dann, wenn dieser den Makler mit der Suche nach einem Mieter oder Käufer beauftragt hat.

Fragt man Experten, so sind diese fast einhellig der Meinung, dass die besagte neue Regelung im Zuge der Mietpreisbremse mehr als überfällig ist. Schließlich profitiert ausschließlich derjenige von der Beauftragung eines Maklers, der diese auch getätigt hat. Derzeit müssen Mieter bis zu 2,38 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer für einen Makler entrichten, der nichts anderes geleistet hat, als ihnen das betreffende Objekt für wenige Minuten zu zeigen und anschließend den Mietvertrag fertig zu machen. In einem solchen Fall hat ganz klar der Vermieter den Nutzen, schließlich braucht er sich nicht darum zu kümmern, potentielle Mietinteressenten zu finden, ihnen das Objekt zu zeigen und anschließend den Mietvertrag unterschriftsreif zu machen.

Dass die neu geplante Regelung bei Maklern nicht gerade auf besondere Gegenliebe stoßen dürfte, war von Anfang an klar. Doch nun kündigte der IVD, welcher als Dachverband für die Immobilienmaklerbranche fungiert, eine Verfassungsklage gegen das neue Bestellerprinzip an. Kein Wunder: Immobilienmakler fühlen sich durch die Gesetzesänderung massiv unter Druck gesetzt. Sie befürchten, dass immer mehr Vermieter und Verkäufer nach Einführung der neuen Regelung dazu übergehen, das Objekt zunächst selbst zum Verkauf bzw. zur Vermietung anzubieten, um sich die Maklerkosten zu sparen. Und insbesondere in Ballungszentren und gefragten Wohnregionen wird diese Befürchtung wohl auch eintreffen. Wenn bis zu 100 Interessenten auf eine Wohnung bzw. eine Immobilie kommen, dürfte es dem Eigentümer nicht schwer fallen, selbst einen Käufer oder Mieter zu finden.

Etwas anders sieht es jedoch in strukturschwachen Regionen aus. Hier übersteigt das Angebot die Nachfrage teilweise ganz deutlich, so dass es bereits seit Jahren üblich ist, die Kosten für die Dienstleistung des Maklers dem Verkäufer oder Vermieter aufzuerlegen. In diesen Regionen wird sich demnach auch durch die neue gesetzliche Regelung nicht viel ändern.

Die Große Koalition hält jedoch an ihren Plänen fest und will die Mietpreisbremse pünktlich im ersten Halbjahr 2015 einzuführen. Ob die entsprechende Verfassungsklage diese Pläne aufhalten kann, bleibt abzuwarten.

Oktober 2014


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