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Bauherren, die sich für eine Dachbegrünung entscheiden, profitieren nicht nur von einer ansprechenden Optik. Weitere Vorteile ergeben sich aus dem Beitrag für den Umweltschutz, welchen die Dachbegrünung leistet. Und weil diese beim Energiesparen hilft, profitieren Immobilienbesitzer langfristig außerdem von niedrigeren Energiekosten. Unter Umständen können sie für die Errichtung der Dachbegrünung sogar staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Wichtig: die Statik prüfen
Bei Neubauten lässt sich die Dachbegrünung relativ einfach umsetzen, falls dem die Regelungen im Bebauungsplan nicht entgegenstehen. Hier kann das grüne Dach schon in der Planungsphase berücksichtigt werden. Etwas schwieriger ist die Umsetzung bei Bestandsbauten. Obwohl sich die Dachbegrünung sowohl auf Schräg- als auch auf Flachdächern erstellen lässt, ist es zwingend notwendig, dass das Dach von einem Experten in Augenschein genommen wird. Diese müssen die Statik überprüfen und können errechnen, wie schwer die Dachbegrünung sein darf, ohne dass die Bausubstanz gefährdet wird. Denn etwa bei Starkregen lastet ein nicht unerhebliches zusätzliches Gewicht auf dem Dach.
Die richtige Bepflanzung auswählen
Grundsätzlich wird zwischen einer intensiven und einer extensiven Bepflanzung unterschieden. Letztere lässt sich relativ kostengünstig auch auf Steildächern verwirklichen. Gepflanzt werden hierbei genügsame Pflanzen wie Dachwurz, Thymian, Felsennelke oder Margeriten, welche nur zweimal pro Jahr gedüngt werden müssen.
Bei einer intensiven Bepflanzung ist auch der spätere Pflegeaufwand größer. Als Faustregel gilt: Eine Dachbegrünung benötigt in etwa so viel Pflege wie ein Gartenbeet derselben Größe. Die Art der Bepflanzung sollte zusammen mit einem Gärtner gewählt werden.
Gibt es einen Zuschuss?
Einen bundesweit einheitlichen Zuschuss für das Erstellen einer Dachbegrünung gibt es nicht, weil sich die Fördermöglichkeiten je nach Bundesland und Kommune erheblich unterscheiden können. In einigen Regionen können Immobilienbesitzer bis zu 50 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss beantragen. Ansprechpartner für die Förderprogramme sind die Kommunen sowie die KfW-Bank, die ebenfalls entsprechende Förderprogramme aufgelegt hat. Der Grund: Die Dachbegrünung gilt als Beitrag zur Wärmedämmung.
Januar 2015
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