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Hier müssen Rauchmelder vorhanden sein

Alljährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden an die 500 Menschen. Die Gefahr, bei einem Wohnungsbrand verletzt oder getötet zu werden, ist nachts besonders groß. Denn die Rauchgase, die sich schon in einem frühen Stadium eines Brandes entwickeln, werden im Schlaf meist nicht bemerkt, sodass die Opfer ersticken, obwohl sie noch ausreichend Zeit zur Flucht hätten. Deshalb müssen in den meisten Bundesländern Neu-, teilweise auch Altbauten, mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.

Wo Rauchmelder Pflicht sind

In Neu- und Altbauten müssen Rauchmelder in folgenden Bundesländern installiert werden: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Eine Einbaupflicht lediglich für Neubauten gibt es in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier werden jedoch aktuell Regelungen erarbeitet, welche Rauchmelder auch in Altbauten zur Pflicht machen. Auch in Berlin, Brandenburg und Sachsen, wo es noch keine Melderpflicht gibt, wollen sich Politik und Verwaltung dieses Themas annehmen.

Die Eigentümer sind verantwortlich

Welche Folgen ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht hat, wird von jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Während in Bremen mehrere Hundert Euro Zwangsgeld erhoben werden können, sind in Niedersachsen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Kommt ein Mieter jedoch durch einen Wohnungsbrand zu Schaden, können auf den Eigentümer sogar strafrechtliche Folgen zukommen, sofern der Rauchmelder fehlt. Sofern der Nachweis erbracht werden kann, dass ein Todesfall durch einen Rauchmelder hätte verhindert werden können, droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Grundsätzlich gilt die Vorschrift für alle Wohnungen, egal ob sie selbst genutzt oder vermietet werden. Deshalb empfiehlt der Eigentümerverband Haus & Grund Folgendes: "Wir raten dazu, in jedem Zimmer - außer Küche und Bad - Rauchmelder zu installieren." Denn vorgeschrieben sind die Rauchmelder lediglich in Schlafräumen, Kinderzimmern und Rettungswegen. Doch der Mieter nutzt die Wohnung möglicherweise anders als der Vermieter vorgesehen hat und nutzen vielleicht das Schlafzimmer als Wohnzimmer oder umgekehrt.

Januar 2015


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