Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Nachdem das Thema Mietpreisbremse über Monate hinweg diskutiert wurde, hat der deutsche Bundestag diese nun beschlossen. Das entsprechende Gesetz könnte schon im Sommer 2015 in Kraft treten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Mieter von bis zu fünf Millionen Wohnungen von der Mietpreisbremse profitieren können. Allerdings müssen diese einiges beachten, wenn sie tatsächlich günstiger kommen wollen.
In der Mietpreisbremse ist festgelegt, dass die Miete für Wohnungen bei einer Wiedervermietung nicht über einen Wert von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Davon betroffen sind Regionen mit einem "angespannten Wohnungsmarkt", also in erster Linie die Ballungsräume. Die Regionen, in welchen die Mietbreisbremse diesbezüglich gelten soll, müssen noch von den Bundesländern festgelegt werden. Dieses Limit gilt jedoch nicht für Neubauwohnungen oder wenn die Wohnung vor der Neuvermietung umfangreich saniert und modernisiert wurde.
Unabhängig von der Obergrenze gilt bereits ab dem 1. Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip für den Makler. Das heißt: Wer einen Immobilienmakler mit der Vermietung einer Wohnung beauftragt hat, muss diesen auch bezahlen. In den meisten Fällen beauftragt der Vermieter den Makler mit der Vermietung, die Kosten wurden jedoch vielfach auf den Mieter abgewälzt.
Bis die Mietpreisbremse tatsächlich flächendeckend greift, kann es allerdings noch einige Monate dauern. Während etwa der zuständige Senator in Berlin eine schnelle Umsetzung angekündigt hat, wollen die hessische und nordrhein-westfälische Landesregierung noch statistische Daten erheben, um festlegen zu können, in welchen Regionen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht.
Weil davon auszugehen ist, dass in den Regionen, in welchen die Mietpreisgrenze mit allen Auswirkungen in Kraft tritt, Wohnungen begehrter werden, hängt es ganz von der Solvenz des Mieters ab, ob sich das Abwarten für den Umzug lohnt oder nicht. Denn wer etwa eine gute Stellung und eine entsprechende Bonitätsauskunft vorweisen kann, dürfte auch angesichts starker Konkurrenz keine Probleme haben, nach der Einführung der Mietpreisbremse eine Wohnung zu bekommen. Wer hingegen nicht zur bevorzugten Mieterklientel gehört, sollte den neuen Mietvertrag möglichst noch vor dem Inkrafttreten abschließen, auch auf die Gefahr hin, dass er etwas mehr bezahlen muss.
März 2015
Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011,
2012,
2013-2014,
2015,
2016,
2017,
2018,
2019,
2020-2023,
Immobilien News ab 2024
[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]
nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de
© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de