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Durch die Mietpreisbremse sollen eigentlich deutliche Preiserhöhungen bei einer Neuvermietung umgangen werden. Doch die Vermieter finden so manches Schlupfloch. Beispielweise, indem sie eine Wohnung möbliert vermieten. In diesem Fall kann sich die Miete auch auf dem doppelten Niveau des regulären Preises bewegen, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Die Mietpreisbremse gilt deutschlandweit in aktuell etwa 300 Kommunen. Das bedeutet: Wechselt der Mieter, kann der Vermieter die Miete nicht beliebig erhöhen. Er darf maximal zehn Prozent mehr verlangen, als die örtliche Miete beträgt. Einen größeren Spielraum haben die Vermieter hingegen, wenn es sich um möblierte Wohnungen handelt. Deshalb bieten auch immer mehr Vermieter möblierte Wohnungen an. In München beispielsweise werden aktuell rund 60 Prozent der Wohnungen möbliert angeboten, während es noch vor vier Jahren nur 35 Prozent waren. In Stuttgart habe sich der Anteil im selben Zeitraum von 34 auf 61 Prozent erhöht, in Frankfurt von 31 auf 40 Prozent.
Nach dieser Studie lässt sich ein eklatanter Preisunterschied zwischen möblierten und unmöblierten Wohnungen ausmachen. Für ein möbliertes Apartment müssen die Mieter in München etwa 26,28 Euro Kaltmiete je Quadratmeter bezahlen, während unmöblierte Wohnungen für 16,26 Euro angeboten werden. In Stuttgart müssen für möblierte Wohnungen im Schnitt 22,02 Euro statt 11,81 Euro bezahlt werden, in Frankfurt 20,70 Euro statt 13,11 Euro.
Zwar gilt die Mietpreisbremse grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Allerdings darf der Vermieter einen Aufschlag für die Möbel verlangen - zumindest wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt oder die Wohnung nur auf Zeit vermietet wird. Gesetzlich ist allerdings nicht geregelt, wie hoch dieser Aufschlag ausfallen darf. Als gängige Praxis hat sich deshalb durchgesetzt, dass zwei Prozent des Zeitwertes der Möbel auf die Miete aufgeschlagen werden.
Jedoch kritisieren zahlreiche Mietervereine, dass es für den Mieter eines möblierten Apartments äußerst schwer sei, herauszufinden, ob seine Miete tatsächlich gerechtfertigt ist. Schließlich könne der Mieter den Zeitwert der Möbel nur äußerst schwer ermitteln. Allerdings müssen die Vermieter auch dafür sorgen, dass sich die Möbel in einem einwandfreien Zustand befinden, weil sich ansonsten die Miete mindern lässt.
Für das Beratungsunternehmen F+B liegt das höhere Angebot an möblierten Wohnungen eindeutig auf der größeren Nachfrage. Beispielsweise lohne es sich für Mitarbeiter, die lediglich für ein Projekt oder befristet eingestellt wurden, nicht, ihre Wohnung selbst zu möblieren. Ähnliches gilt für Studenten, die ebenfalls eine möblierte Bleibe bevorzugen.
Auffällig ist aber dennoch der zeitliche Zusammenhang mit der Verschärfung des Mietrechts. So hat Empirica, das im Auftrag der Süddeutschen Zeitung sieben Großstädte unter die Lupe genommen hat, eine deutliche Erhöhung des Mietpreises festgestellt.
September 2016
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